Digital Markets Act

Brüssel macht Ausnahmen für Microsoft und Apple

Web
13.02.2024 15:03

Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Digital Markets Acts (DMA) klammern die EU-Wettbewerbshüter einzelne Produkte von Apple und Microsoft von den neuen Vorschriften für Technologiefirmen aus. Der Instantmessaging-Dienst iMessage von Apple und der Webbrowser Edge, die Suchmaschine Bing sowie der Werbedienst von Microsoft seien nicht als sogenannte Gatekeeper einzustufen, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

Nach einer fünfmonatigen Untersuchung folgt sie damit dem Argument der Konzerne. Den App Store von Apple, das iOS-Betriebssystem und den Safari-Browser stufen die Kartellwächter weiter als „Torwächter“ ein, ebenso das Karriere-Netzwerk LinkedIn von Microsoft und das Windows-Betriebssystem.

Mit dem DMA erhöht die EU den Druck auf große Technologiekonzerne. Demnach gelten Unternehmen mit monatlich mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern und einer Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro als Schlüsselakteure, die elementare Online-Dienste anbieten.

Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass ein Messenger wie WhatsApp auch über andere als die firmeneigene App genutzt werden kann. Außerdem müssen Verbraucher entscheiden können, welche Apps auf ihren Geräten vorinstalliert werden. Bei einer Missachtung drohen den Konzernen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes.

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