Gewaltbereit und amtsbekannt: Zwei erst 15-jährige Mädchen müssen sich demnächst im Wiener Landl vor Geschworenen verantworten – wegen versuchten Mordes. In einem kleinen Park sollen sie auf einen Burschen losgegangen sein. Vor Gericht stehen die Jugendlichen nicht zum ersten Mal.
Gerichtssäle sind nicht fremd für die zwei Mädchen, auch verurteilt wurden sie schon. Sie besuchen keine Schule, machen keine Ausbildung und sorgen in dem Krisenzentrum, in dem sie wohnen, nur für Probleme. Und nun kennen sie auch die Justizanstalt Josefstadt von innen – und das mit gerade einmal 15 Jahren. Denn die Jugendlichen sitzen in U-Haft, die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits nicht rechtswirksam Anklage erhoben. Es geht um nichts Geringeres als versuchten Mord.
Mädchen als Verstärkung geholt
Es begann mit einem wohl belanglosen Streit zwischen zwei Burschen am Emil-Maurer-Platz beim Wiener Westbahnhof. Der beteiligte 17-jährige Syrer holte sich Verstärkung – die beiden befreundeten Mädchen. Denn, dass sie gewaltbereit sind und Vorstrafen wegen schwerer Körperverletzung haben, ist im Umfeld bekannt.
Mit Tatwaffe in der Bauchtasche verhaftet
Mit drei Messern bewaffnet sei das Trio dann auf das Opfer losgegangen, das sich schon auf einen Tisch in dem kleinen Park geflüchtet hatte. Dabei zielten die Stiche besonders auf den Kopf, Hals und die Schultern des Jugendlichen ab. Erst als Passanten „Polizei, Polizei!“ riefen, sollen die Angeklagten geflüchtet sein.
Aber nicht lange: Die rumänische Zweitangeklagte, verteidigt von Anwältin Clara Abpurg, wurde rasch festgenommen, das verwendete Küchenmesser ragte aus ihrer Bauchtasche. Auch das Klappmesser der syrischen Erstangeklagten wurde im Park gefunden. Wo das Opfer zusammenbrach, sich gerade noch auf die Schienen schleppen konnte. Nur notfallmedizinische Versorgung verhinderte schlimmeres – wie seinen Tod.
Und deswegen müssen sich die zwei 15-Jährigen und der ältere Bursche demnächst den Geschworenen stellen, bestätigt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Den Mädchen drohen bei anklagekonformen Verurteilungen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Dem 17-Jährigen bis zu 15 Jahre.

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