Nathalie Benko, Ehefrau von Finanzjongleur René Benko, hat vor dem Landesgericht Innsbruck erneut einen Sieg gegen ein Medium davon getragen: Die gebürtige Schweizerin hatte das Online-Medium „Berliner Morgenpost“ bzw. die dahinter stehende „Funke Medien Berlin GmbH“ wegen offenbar wahrheitswidriger Berichterstattung über eine angeblich von ihr eingereichten Scheidung geklagt.
Nathalie Benko selbst war – wie bereits anlässlich verhandelter Klagen gegen Medien in der vergangenen Woche – erneut nicht vor Gericht erschienen. Die nur rund 20-minütige Verhandlung drehte sich vor allem um Reichweite und Klickzahlen des Berliner Mediums. Der Rechtsvertreter der „Berliner Morgenpost“ stellte jedenfalls eine hohe Reichweite in Abrede.
„Herunterspielen der Reichweite“
„Nur weil die ́Berliner Morgenpost ́ gut etabliert ist und gelesen wird, heißt das noch lange nicht, dass ein österreichischer Betrugsfall in Berlin hunderttausende Male angeklickt wird“, argumentierte er. Benko-Anwalt Hubertus Weben stellte dies wiederum vehement in Abrede. Er sprach von einem „Herunterspielen der Reichweite und der Klickzahlen“, was eine altbekannte Strategie bei solchen Klagen darstelle.
Hier werden Reichweite und Klickzahlen heruntergespielt. Eine altbekannte Strategie bei solchen Klagen.
Benko-Anwalt Hubertus Weben
Öffentliche Bloßstellung
Das Medium wurde schließlich zu 1500 Euro Entschädigung verurteilt. Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass der im Online-Medium „morgenpost.de“ im März veröffentlichte Artikel über eine mutmaßliche Scheidung im Hause Benko dazu qualifiziert sei, „sowohl in die Privatsphäre von Frau Benko einzugreifen als diese auch in der Öffentlichkeit bloßzustellen.“ Zudem sei im Onlinebericht sogar über angebliche Scheidungsgründe gemutmaßt worden, was einen noch stärkeren Eingriff in die Privatsphäre Benkos darstelle.
Anwalt meldete Strafberufung an
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Dem Benko-Anwalt fiel die Entschädigungszahlung wegen Verstoßes gegen das Mediengesetz zu gering aus. Er meldete daher im Anschluss Strafberufung an. Der Rechtsvertreter der „Funke Medien Berlin GmbH“ gab indes keine Erklärung ab. Das Medium muss jedenfalls – im Falle der Rechtskraft – das Urteil auch in seinem Online-Auftritt veröffentlichen. Der Strafrahmen für Entschädigungszahlungen hatte 100 bis 100.000 Euro betragen.
Geldstrafen für mehrere Medien
Der vorerst siegreichen Privatanklage von Benko gegen „morgenpost.de“ waren vergangene Woche zwei – nicht rechtskräftige – Urteile gegen den Axel-Springer-Verlag und das Schweizer Online-Medium „Tagesanzeiger“ vorangegangen. Der Axel-Springer-Verlag wurde dazu verurteilt, 8000 Euro für einen offenbar wahrheitswidrigen Bericht bezüglich der angeblichen Scheidung auf „bild.de“ sowie 2000 Euro für einen ebensolchen auf der Plattform „B.Z. Berlin“ an Frau Benko zu bezahlen.
Dem „Tagesanzeiger“ wurde ebenfalls 2000 Euro Strafe auferlegt. Auch diese Medien müssen – sollte das Urteil rechtskräftig werden – dieses in ihren Online-Auftritten veröffentlichen.

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