Weil sie zwei kranken Kühen unnötige Qualen zugefügt hatten, mussten sich am Mittwoch ein Landwirt und ein Viehhändler aus Vorarlberg am Landesgericht Feldkirch verantworten. Da sie sich einsichtig zeigten, kamen sie mit einer Geldbuße davon.
Nur kurz dauerte die Verhandlung wegen Tierquälerei. Grund dafür war das Eingeständnis der Angeklagten, damals falsch gehandelt zu haben. Weshalb das Gericht sich gnädig zeigte und sowohl den 41-jährigen Landwirt als auch den 43-jährigen Viehhändler lediglich mit diversionellen Geldbußen in Höhe von 400 beziehungsweise 900 Euro plus 100 Euro Pauschalkosten belegte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Tierquälerei mit unnötig zugefügten Qualen durch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Keinen Tierarzt gerufen
Demnach soll der 41-jährige Landwirt aus dem Bezirk Feldkirch zwei schwer erkrankten Kühen eine medizinische Versorgung durch den Tierarzt verwehrt haben. Was letztlich zum Tod eines Tieres geführt habe. Dem 44-jährigen Viehhändler aus dem Unterland wurde indes vorgeworfen, eine der erkrankten Kühe zur Schlachtung nach Salzburg transportiert zu haben, obwohl er hätte erkennen müssen, dass das Tier nicht transportfähig war.
Die Verteidigung sah das anders: „Mein Mandant hat als Tierhalter im Rahmen seiner Möglichkeiten alles getan, um die erkrankten Kühe zu versorgen.“ Aufgrund seines erkrankten Bruders sei jedoch die Arbeit am Hof sehr stressig gewesen, führt die Anwältin ins Treffen. Der Verteidiger des Viehhändlers argumentierte, dass für seinen Mandanten das Leiden der Kuh nicht erkennbar gewesen sei: „Das Tier hat zwar ein dickes Bein gehabt, ist aber damals problemlos in das Transportfahrzeug gestiegen.“

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