Laut den Eltern ist ihr damals rund zweieinhalbjähriger Sohn auf dem Boden vor einer Almhütte gesessen und hat mit einem Auto gespielt, als ein Gast über ihn gestolpert ist. "Wir haben den Mann natürlich gefragt, ob er sich wehgetan hat, was er verneinte. Er hat sich nicht entschuldigt. Erst später haben wir erfahren, dass er nach vier Tagen doch zum Doktor gegangen ist", schildert Mutter Manuela B. aus Tirol. Das war im Sommer des Vorjahres.
Es folgte ein Zivilverfahren, das abgewiesen wurde. Umso größer war der Schrecken für die Eltern, als Ende April nun ein Schreiben der Kärntner Gebietskrankenkasse ins Haus flatterte. Mit sonderbarem Inhalt. Die Kasse schreibt nämlich an den Vater des kleinen Buben: "Ihr Sohn hat unserem Versicherten Verletzungen zugefügt. Er haftet deshalb für die der Kärntner Gebietskrankenkasse erwachsenen Behandlungskosten."
Verblüffenderweise findet die Krankenkasse auch, dass es dem Buben trotz seines Alters von nicht einmal drei Jahren durchaus zuzumuten ist, dass er den Unrechtsgehalt der von ihm gesetzten Tat – er hat auf dem Boden gespielt – erkennt. Und er soll deshalb laut Gesetz für seine Taten einstehen. Ein zweieinhalbjähriges Kind?
Quasi zum "Drüberstreuen" beendet die Kärntner Kasse ihren Brief mit: "Wir ersuchen Sie, Ihren Sohn dahingehend zu unterrichten und die Überweisung des Betrages zu veranlassen." Frage: Liest bei der Kärntner Krankenkasse jemand die Briefe, bevor sie verschickt werden, oder ist das wirklich ernst gemeint? Auf die Forderung hat man in Kärnten mittlerweile jedenfalls verzichtet ...
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