Urteil: Zwölf Monate

Tragödie am Gürtel: Haft nach tödlichem Autounfall

Wien
04.12.2023 15:08
Porträt von Bernadette Krassay
Von Bernadette Krassay

Im Dezember des Vorjahres war ein Fußgänger von einem alkoholisierten Autofahrer am Lerchenfelder Gürtel tödlich verletzt worden. Beim Prozess bekannte er sich schuldig und fasste eine Strafe von zwölf Monaten Haft wegen grob fahrlässiger Tötung aus.

Ein 26-jähriger Mann, der am 27. Dezember 2022 am Lerchenfelder Gürtel alkoholisiert mit dem Auto einen Passanten tödlich verletzt hatte, wurde am Wiener Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe verurteilt. Acht davon sind bedingt.

Der Vorfall ereignete sich, als der alkoholisierte Angeklagte mit einem nicht zugelassenen Auto gegen die Mauer eines Hostels prallte und dabei einen 47-jährigen Passanten tödlich verletzte.

„Habe noch versucht, gegenzulenken“
Am Montag gestand der Mann vor Gericht seine Verantwortung ein und erklärte, alkoholisiert eine Probefahrt mit einem PS-starken Fahrzeug gemacht zu haben. Trotz geringer Fahrerfahrung überholte er mit überhöhter Geschwindigkeit und verlor die Kontrolle, was zum tödlichen Unfall führte.

„Ich habe noch versucht, gegenzulenken“, sagte der Angeklagte. Das Fahrzeug geriet fatalerweise auf den Gehsteig, wo es erst mit einem Lichtmast kollidierte und danach gegen die Mauer eines Vorhofes prallte, wobei ein 47-jähriger Mann erfasst wurde, der zufällig dort unterwegs gewesen war. „Es gab einen lauten Knall. Ich habe es am Anfang gar nicht bemerkt“, sagte der Beschuldigte. Als er dann den verletzten Mann sah, habe er umgehend die Einsatzkräfte verständigt.

0,5 Promille Alkohol im Blut
Die folgende Alkoholkontrolle ergab beim Lenker einen Wert von knapp über der erlaubten 0,5 Promille-Grenze. Der 47-Jährige erlag seinen schweren Verletzungen.

Der Verteidiger argumentierte für eine mildere Strafe für seinen Mandanten, da weder Alkoholisierung noch Geschwindigkeitsüberschreitung massiv waren und der Unfall den Angeklagten psychisch belastete. Die Richterin folgte dennoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 26-Jährigen. 

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel - das Urteil ist somit rechtskräftig.

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