Wegen siebenfacher Vergewaltigung muss ein 40-Jähriger nicht rechtskräftig 14 Jahre in Haft. Er setzte als „Musikmanager“ seit 2005 junge, hübsche Frauen unter Drogen, verging sich dann an ihnen. Er ist so gefährlich, dass er außerdem in einem forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht wird.
Er lockte sie mit Versprechen von VIP-Eintritten, großen Partys und berühmten Deutschrappern. Statt der Nacht ihres Lebens mussten die Opfer aber Schreckliches durchmachen. Der 40-Jährige setzte junge Frauen unter Drogen, vergewaltigte sie anschließend.
„Wechsel von Gewaltausbrüchen und Liebesschwüre“
An insgesamt vier Frauen hat sich der selbsternannte Musikmanager vergangen. Drei weitere Opfer waren seine ehemaligen Lebensgefährtinnen, die von Schlägen und Erniedrigungen berichten. „Es war ein Wechsel von gewalttätigen Ausbrüchen zu tränenreichen Entschuldigungen und Liebesschwüren“, beschreibt die Staatsanwältin das angeklagte manipulative Verhalten des 40-Jährigen.
Er selber schweigt seit Juli zu der erdrückenden Anklage, die auf unter anderem siebenfache Vergewaltigung lautet. Sein Verteidiger Klaus Ainedter versucht, um so mehr die Vorwürfe zu entkräften: „Für diese Geschichte - und das ist nichts anderes - wird es doch wohl Beweise geben. Aber nein, die gibt es nicht. Wir haben keinen einzigen objektivierbaren Beweis.“
Junge Frauen berichten von Missbrauch
Außer die belastenden Zeugenaussagen der jungen Opfer, die im Landesgericht Korneuburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt werden. Eine 24-Jährige berichtet beispielsweise, sie habe den Angeklagten in einem Wiener Club kennengelernt, dort mit ihm gefeiert. Dann könne sie sich an nichts mehr erinnern. Eine Untersuchung im Krankenhaus zeigte: Ihr wurden K.-o.-Tropfen ins Getränk gemischt ...
Die Staatsanwaltschaft beantragt außerdem die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Serientäter sei laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann hochgefährlich. Ein Attest, das Verteidiger Ainedter den gesamten Prozess versucht zu entkräften - eine Zweitmeinung spreche gegen eine geistige Abnormität.
Der Schöffensenat folgt aber den Angaben der Opfer und spricht den 40-Jährigen in sieben Fällen der Vergewaltigung schuldig. Er wird zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung legt gegen das Urteil sofort Nichtigkeitsbeschwerde ein und meldet volle Berufung an. Auch gegen die beschlossene Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
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