Im Landesgericht Korneuburg (Niederösterreich) muss ein selbsternannter Musikmanager Platz nehmen - er soll junge Frauen mit dem Traum von VIP-Eintritten, großen Partys und Backstage-Bereichen gelockt haben. Sie dann aber unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Ein Psychiater sagt, er sei gefährlich ...
Still und demütig sitzt der Angeklagte vor dem Schöffensenat in Korneuburg. Den Richter spricht er nur mit „Euer Ehren“ an, benimmt sich vorbildlich. Doch als die Staatsanwältin zu ihrem Plädoyer ansetzt, scheint das Bild zu kippen. Nach einander erzählt sie von Frauen, die der 40-Jährige vergewaltigt haben soll. Schildert einzeln, was jedes mutmaßliche Opfer durchgemacht, durch den Wiener ertragen musste.
Junge Frauen mit bekannten Deutschrappern gelockt
Ins Rollen brachte den Fall eine 24-Jährige, die den Angeklagten in einem Wiener Club kennenlernte, dort mit ihm feierte. Der 40-Jährige hätte nämlich beachtliche Kontakte in der Musikszene - besonders betreffend Deutschrappern - und soll damit immer wieder junge Frauen gelockt haben, die sich ein Treffen mit Stars, VIP-Eintritte oder einfach gratis Partynächte erhofft hatten.
Seine Aufgabe war es unbestritten, um Rapper herum eine Menge von hübschen Frauen zu versammeln, wie es in den Musikvideos so ist.
Anwalt Klaus Ainedter
Stattdessen soll der 40-Jährige, der sich selber als Musikmanager bezeichnet, die Opfer mit K.-o.-Tropfen betäubt haben. Sie dann in bewusstlosen Zustand missbraucht haben. So auch die 24-Jährige, die sich danach im Spital auf die Droge untersuchen ließ, was zu einer Anzeige führte. Und darauf folgten sechs weitere, die seit 2005 von dem Wiener vergewaltigt worden sein wollen.
Drei Frauen davon waren seine ehemaligen Lebensgefährten und auch Mütter seiner zwei Kinder. „Es war ein Wechsel von gewalttätigen Ausbrüchen zu tränenreichen Entschuldigungen und Liebesschwüren“, beschreibt die Staatsanwältin das angeklagte manipulative Verhalten des 40-Jährigen. Deswegen sollen seine Ex-Partnerinnen auch trotz Schlägen, Demütigungen und sexuellen Übergriffen bei ihm geblieben sein.
„Der Kern der Geschichte, dass er ein Arschloch zu den Frauen war, das ist keine Frage. Dass er sie betrogen und keinen Unterhalt gezahlt hat, ist Fakt“, räumt sein Verteidiger Klaus Ainedter ein. Die Vorwürfe der siebenfachen Vergewaltigung, der Körperverletzung und der fortgesetzten Gewalt weist er im Namen seines Mandanten aber bestimmt zurück.
Keine objektivierbaren Beweise laut Verteidigung
Denn: „Für diese Geschichte - und das ist nichts anderes - wird es doch wohl Beweise geben. Aber nein, die gibt es nicht. Wir haben keinen einzigen objektivierbaren Beweis.“ Die Anklage und auch die eineinhalb Jahre Untersuchungshaft seinen Mandanten seien rein auf der Aussage der vermeintlichen Opfer begründet. Und einem psychiatrischen Gutachten des Mediziners Peter Hofmann.
Da geht es um ein Leben. Da geht es nicht nur um mögliche 15 Jahre Haft. Da geht es um eine Einweisung in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher, aus der er vielleicht nie wieder herauskommt.
Verteidiger Klaus Ainedter
Genau an diesem scheint sich der Anwalt zu stoßen. Nach einem bloß 20-minütigen Gespräch hätte der Psychiater seinem Mandanten eine geistige und seelische Abnormität und Gefährlichkeit attestiert, kritisiert Ainedter. Ein privat eingeholtes Gutachten eines Psychologen unterstützt das aber nicht und auch eine medizinische Zweitmeinung würde das Gutachten von Hofmann als mangelhaft befinden. „Da geht es um ein Leben. Da geht es nicht nur um mögliche 15 Jahre Haft. Da geht es um eine Einweisung in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher, aus der er vielleicht nie wieder herauskommt“ - denn genau eine solche beantragt die Staatsanwaltschaft.
„Musikmanager“ schweigt eisern
Dem Schöffensenat erklärt Ainedter abschließend: „Mein Mandant hat jegliches Vertrauen in den Sachverständigen verloren. Solange Dr. Hofmann mit dem Fall betraut ist, wird er nichts sagen.“ Die beantragte Enthebung des Psychiaters stimmt das Gericht aber nicht zu. Also schweigt der 40-Jährige eisern, sagt nur die Worte „nicht schuldig“.
Momentan sind in dem Vergewaltigungsprozess sechs Tage anberaumt. In denen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die vermeintlichen Opfer gehört werden und eine Reihe an Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten - beantragt von der Verteidigung - zu Wort kommen.
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