Erlass in Kärnten

Siloballen-Verbot auf Wiesen: Jetzt gibt es Lösung

Kärnten
22.11.2023 12:38

Anfang Oktober hat eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) für Verunsicherung bei vielen Kärntner Landwirten gesorgt. Demnach sei die Lagerung von Siloballen auf Freiflächen aufgrund des Naturschutzgesetzes nur mit einer Bewilligung erlaubt. Das soll sich nun ändern:

Die Aufregung war groß, als ein Kärntner Bauer vor den Höchstrichtern mit seinem Einspruch abgeblitzt war. Er war von Umweltschützern angezeigt worden, weil er folierte Siloballen auf einer Wiese außerhalb des Siedlungsgebietes gelagert hatte - die „Krone“ hat berichtet.

Als „praxisfremd“ bezeichneten unterdessen Landwirte und Bauern das Urteil der Wiener Richter, nun haben die zuständigen Landesräte eine Lösung für diese Problematik erarbeitet:

„In enger Abstimmung zwischen der für Naturschutz zuständigen Landesrätin Sara Schaar, dem Agrarreferenten Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber und der bäuerlichen Interessenvertretung konnte nun eine praktikable Lösung gefunden werden“, kündigt das Land in einer Aussendung an. Mittels Erlasses wird konkretisiert, dass eine Zwischenlagerung von Silageballen in der freien Landschaft ohne naturschutzrechtlichen Bewilligung erlaubt ist, wenn die Silageballen nicht länger als ein Jahr auf der Fläche gelagert werden. Allerdings gilt das lediglich außerhalb von Feuchtgebieten; auch im Bereich der roten Gefahrenzone von Fließgewässern ist eine Zwischenlagerung nicht erlaubt.

Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich Landesvize Martin Gruber: „Ziel war es, für die bäuerlichen Betriebe rasch eine praxisorientierte Regelung zu finden, und das ist durch diese Zwischenlösung gelungen. Die bewilligungsfreie Aufbewahrung der Siloballen in der Landschaft ist seit Jahrzehnten in Kärnten üblich und damit auch weiterhin möglich. Es ist aber wichtig, langfristig an einer gesetzlichen Regelung zu arbeiten“, so Gruber.

Auch Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber zeigt sich über die Einigung erleichtert: „Die Jahresfrist für die Zwischenlagerung von Silageballen ist ein praktikabler Zugang. Ich bedanke mich bei Naturschutzreferentin Sara Schaar, die in den Gesprächen gezeigt hat, dass sie ein offenes Ohr für die Anliegen der bäuerlichen Betriebe in Kärnten hat!“

Landesrätin Sara Schaar: „An diesem Anlassfall wird wieder deutlich, dass man rasch zu tragbaren Lösungen kommt, wenn man sich auf Augenhöhe begegnet.“

Gesetzliche Regelung soll noch kommen
Weil eine gesetzliche Regelung aufgrund der Fristen Monate gedauert hätte, griffen die Zuständigen auf die Lösung mittels Erlasses zurück. „Gesetzliche Ausnahmen für die Lagerung von Erntegütern in der freien Landschaft im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft gibt es in allen Bundesländern. Das ist auch unser Ziel in Kärnten,“ erklärt Huber. Deshalb habe man sich auch darauf geeinigt, eine Zwischenlagerung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes gesetzlich zu verankern.

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