Ein 65-Jähriger ist am Montag im steirischen Leoben wegen der Tötung seiner Ehefrau im August des Vorjahres vor Gericht gestanden. Er hatte während eines psychotischen Anfalls infolge seiner paranoiden Schizophrenie mehrfach mit einem Messer auf die 61-Jährige eingestochen. Er war nicht zurechnungsfähig und wird eingewiesen, nicht rechtskräftig.
Schon seit Jahren befand sich der Mann wegen seiner Krankheit in Behandlung – „mal ging es ihm gut, mal weniger gut“, meinte der Gutachter. Die Medikamente habe er auch nicht immer genommen. Im August des Vorjahres erlitt er offenbar eine akute Psychose und hatte den Verdacht, dass seine Frau ihn betrügt, ihm die Pension wegnehmen und ihn vergiften will. Dieses für ihn und in seinem geistigen Zustand realistische Bedrohungsszenario dürfte zum sogenannten Over-Kill geführt haben.
Mehrere lebenswichtige Organe verletzt
Der Gerichtsmediziner schilderte, dass die Frau sowohl Messerstiche von vorn als auch von hinten erlitten hatte. Mehrere lebenswichtige Organe wurden dabei verletzt. Sie starb in der Folge dieser Blutungen. Ihr Ehemann, der in Handschellen von den Justizwachebeamten in den Saal geführt worden war, gestand gleich zu Beginn: „Ja, ich habe die Tat begangen.“ An den genauen Hergang konnte er sich am Montag aber nicht mehr erinnern.
Der Betroffene war zuletzt 2023 stationär in einer Klinik in psychiatrischer Behandlung. Wie sich herausstellte, dürfte er in den Tagen vor der Tat über extremen Bluthochdruck geklagt haben und wurde sogar in ein Krankenhaus eingeliefert. Der akute psychotische Schub wurde allerdings nicht so klar erkannt und außerdem ließ sein Zustand eine Einweisung gegen seinen Willen nicht zu. Er wurde wieder nach Hause entlassen. Dort stach er dann später auf seine schlafende Frau ein.
Klare Beweislage und Gutachten
Als die 61-Jährige nicht wie gewohnt bei der Arbeit erschien, schlug eine Kollegin Alarm. Als die Polizei am Morgen des 21. August 2025 beim Wohnhaus des Paares eintraf, war es allerdings zu spät. Der Mann saß neben einer abgebrochenen Klinge vor dem Haus auf einem Sessel. Die Frau lag tot am Küchenboden. Gegenüber den Beamten gestand der 65-Jährige gleich vor der Festnahme, dass er einen Mord begangen habe.
Laut dem Gutachter war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Aufgrund der klaren Beweislage, der Gutachten und des Geständnisses dauerte die Verhandlung nur kurz. Nach weniger als drei Stunden hatten die Geschworenen entschieden, dass der Betroffene die Tötung begangen hat und dabei nicht zurechnungsfähig war. Sie folgten damit den Erkenntnissen des Gutachters. Der Richter verhängte die Einweisung. Der Betroffene nahm das an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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