Mit Tempo 60 auf der Autobahn: Die Behörde zweifelt, ob eine 83-Jährige gesundheitlich geeignet sei, ein Auto zu lenken. Per Bescheid verlangt das Amt eine Untersuchung. Die Seniorin wehrte sich mit einer Beschwerde - vergeblich.
Mittels Bescheid hat die Flachgauer Bezirkshauptmannschaft eine 83-Jährige aufgefordert, sich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Die Behörde zweifelt nämlich, ob die Frau gesundheitlich überhaupt in der Lage sei, ein Auto zu lenken. Warum? Weil ihre „auffällige und gefährliche Fahrweise“ von einem „erfahrenen Verkehrspolizisten“ beobachtet wurde.
„Mache ich immer so“
Genauer gesagt: Die Seniorin war auf der Autobahn mit Tempo 60 unterwegs und wich mehrfach auf den Pannenstreifen aus, um Lkws überholen zu lassen. Bei der folgenden Polizei-Kontrolle meinte sie: „Das mache ich immer so.“ In weiterer Folge erließ die BH den Bescheid zur verpflichteten Amtsarzt-Untersuchung.
Dagegen legte die Frau Beschwerde ein. Bei der Verhandlung im Landesverwaltungsgericht Anfang September erklärte sie ihre Fahrweise mit „Bauchschmerzen und plötzlichem Stuhldrang“. Das wertete das Gericht als Schutzbehauptung, da bei der Kontrolle davon keine Rede war. Ergo: Sie muss zum Amtsarzt.
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