Rausch-Aktion

Vor Polizisten den Hintern entblößt

Salzburg
25.03.2023 20:00

Eine Rausch-Aktion um nackte Tatsachen wurde ein Fall für das Salzburger Landesverwaltungsgericht. Ein amtsbekannter Rüpel pöbelte und zeigte den Beamten seinen Intimbereich, aber scheiterte mit einer Beschwerde gegen die Anstandsverletzung.

Selbst mit nackten Hintern müssen sich unsere Behörden beschäftigen, zeigt ein aktueller Fall am Salzburger Landesverwaltungsgericht. Demnach war am 11. Juli 2022 die Polizei zu einem Lokal gerufen worden. Grund: das rüpelhafte Verhalten eines Betrunkenen. Während die Beamten ihre Arbeit machten, schrie und pöbelte der Mann sie an. Dabei entblößte er seinen hinteren und vorderen Intimbereich. Dazu zeigte er den Mittelfinger und urinierte sogar vor das Lokal.

Aufforderungen ignorierte der Mann: Laut den Polizisten hatte er „vielmehr Spaß daran, vor den weiblichen Exekutivorganen die Hose herunterzulassen“, steht im Entscheidungstext des Verwaltungsgerichtes. Die Beschwerde gegen den Strafbescheid wegen Anstandsverletzung und Störung der öffentlichen Ordnung war vergeblich. Der amtsbekannte Rüpel muss neben mehreren Hundert Euro Strafe auch die Gerichtskosten von 170 Euro blechen.

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