Wirt muss zahlen

800 Euro Strafe, weil Schwager zur Hilfe kam

Salzburg
12.11.2020 09:25

Ein interessanter Fall rund um den ersten Corona-bedingten Lockdown war Thema im Salzburger Landesverwaltungsgericht: Dabei ging es um das Betretungsverbot. Ein Pongauer Wirt erhielt einen Strafbescheid, weil er seinen Schwager wegen Schwierigkeiten mit einem iPad zur Hilfe rief. Polizisten entdeckten die beiden im Lokal - ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen. Die Strafe wurde bestätigt, aber reduziert. 

Es war der 16. April, Gastro-Lokale durften zu dieser Zeit noch nicht betreten werden. Ein Pongauer Wirt rief gegen 23.30 Uhr seinen Schwager: Er brauche Hilfe mit dem iPad. Polizisten entdeckten die beiden daraufhin im Lokal. Etwas mehr als eine halbe Stunde später schauten sie nochmals vorbei: Sowohl der Wirt als auch sein Schwager verweilten da noch in den Gastro-Räumlichkeiten.

Ein Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau folgte, mit de facto gleich zwei Strafen: Weil laut den Behörden an zwei Tagen das Betretungsverbot missachtet wurde, einmal eben um 23.30 Uhr und dann am nächsten Tag um 0.10 Uhr. 

Gericht reduzierte Strafe auf 800 Euro
Der Wirt legt dagegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Nun bestätigten die dortigen Juristen den Strafbescheid: Es ist „irrelevant, ob es ein Kunde oder eine Privatperson“ war, heißt es in der Entscheidung. Aber: Die Doppel-Bestrafung wurde gestrichen, da der Wirt sein Lokal bis zum Folgetag, bis 0.10 Uhr, gar nicht verlassen hat. Letztlich soll der Gastronom 800 Euro zahlen. 

Revision zulässig
Das Höchstgericht könnte sich noch dem Fall annehmen: Die ordentliche Revision ist nämlich laut Landesverwaltungsgericht zulässig, da eine Rechtssprechung zum Betretungsverbot - vor allem ob dieses nur für Kunden oder für alle Personen gilt - fehlt. 

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