Mindestens 760.000 Haushalte in Österreich haben keinen Energiekostengutschein bekommen. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt die Arbeiterkammer Vorarlberg, die die Republik deshalb klagte. Um den Energiekostengutschein einlösen zu können, war etwa ein Stromzähler nötig.
Der Gutschein in der Höhe von 150 Euro wurde an jede Adresse in Österreich versendet, um die Haushalte wegen der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Damit man zu dem Geld kam, durfte eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Darüber hinaus war ein Stromzähler nötig. Wer einen Haushalt, aber keinen Stromzähler hat - zum Beispiel, weil die Stromkosten mittels Subzähler oder über die Betriebskosten abgerechnet werden -, blieb außen vor.
Hunderte Beschwerden
Bei den Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützern der Arbeiterkammer beschwerten sich daraufhin hunderte Menschen. Die AK sah eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ und zog im Namen der Betroffenen vor Gericht. Dieses wollte wissen, wie viele Haushalte in Österreich von der Situation betroffen sind, woraufhin die AK nachrechnete und zu einem Ergebnis von mindestens 760.000 Haushalten kam.
Nachzahlungen möglich?
Nun soll die Republik alle Daten vorlegen, um die angebliche Treffsicherheit des Energiekostenausgleichsgesetzes 2022 zu belegen. Bisher ist jedoch keine Rechtsvertreterin oder ein Rechtsvertreter vor Gericht erschienen. Die AK vermutet, dass die Republik die Daten möglicherweise nie erhoben hat oder dass diese ihre eigene Argumentation stützen. Eine Aussage war aber auch nicht angekündigt.
Ein Urteil könnte Signalwirkung haben. Die Arbeiterkammer hofft auf eine Nachzahlung für jene, die den Gutschein nicht einlösen konnten.










Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).