Schutzimpfungen dienen der Volksgesundheit - aus diesem Grund haftet der Staat für gesundheitliche Probleme, die ein Stich im Ausnahmefall verursachen kann. Doch wie weist man einen Impfschaden nach, wenn sich auch Ärzte nicht einig sind? Kärntner Eltern haben einen jahrelangen Spießrutenlauf hinter sich.
Seit 1973 ist der Anspruch auf eine sogenannte Beschädigtenrente nach Impfschäden in Österreich gesetzlich geregelt. Doch wie schwierig es ist, Ansprüche durchzusetzen, zeigt ein tragischer Fall aus Kärnten, wo ein Baby nach einer im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Immunisierung schwere Beeinträchtigungen erlitt. Jahrelang wurde versucht, herauszufinden, ob die Spritze die Ursache oder der Auslöser dafür war. Denn was für den Betroffenen vermutlich nicht so wichtig erscheint, ist vor Gericht ausschlaggebend dafür, ob Geld fließt oder nicht.
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