Leblos wurde die 19-Jährige am Abend des 6. Dezembers 2022 von einem Nachbar gefunden. Vorher soll jener junge Wiener, der sie einfach ablegte, auch geschlechtliche Handlungen an der Wehrlosen vorgenommen haben. Sie war völlig von Drogen berauscht, starb schließlich an einer Überdosis. Die Gutachten bringen jetzt neue Beweisergebnisse.
Wehrlos, missbraucht und tot vor dem Haus abgelegt - so lautet die Anklage gegen einen 18-Jährigen. Während eines wilden Drogenwochenendes soll er den völlig berauschten Zustand einer jungen Frau ausgenutzt haben - bevor sie an einer Überdosis starb. Anstatt Hilfe zu holen oder den Notruf zu wählen, trug der Angeklagte die 19-Jährige einfach aus seiner Wohnung in Wien-Döbling.
Nachbar fand Opfer beim Gassigehen
Am zweiten Verhandlungstag nimmt jener junge Mann im Zeugenstand im Wiener Landesgericht Platz, der das Opfer leblos am 6. Dezember 2022 vor der Haustür gefunden hat: „Ich bin wie immer kurz vor Mitternacht mit dem Hund hinausgegangen.“ Da sah er die Frau am Boden liegen. „Dann hat es relativ schnell Klick gemacht“. Erste-Hilfe-Maßnahmen waren vergebens. Außerdem: „So wie sie dagelegen ist, hat sie sich selbst nicht hingelegt.“ Der Zeuge beschreibt, wie die 19-Jährige ohne Schuhe und mit verrutschter Kleidung auf den Stiegen vor der Eingangstür lag.
„Ich weiß es nicht mehr“, ist meist die Antwort des Angeklagten auf die Fragen der Richterin. Denn auch er sei schwer beeinträchtigt gewesen, mit Drogen zugedröhnt. Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige könne sich an 36 Stunden überhaupt nicht mehr erinnern. Auch an einen sexuellen Kontakt mit dem Opfer nicht. Der laut Gutachten aber stattgefunden hat - es gibt DNA-Spuren.
Enthaftungsantrag nach den Gutachten
Die gynäkologische Sachverständige trägt ihr Gutachten, genau wie der molekularbiologische Sachverständige und der Gerichtsmediziner unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Knalleffekt, als Medienvertreter den Saal wieder betreten dürfen: Verteidiger Florian Astl beantragt die Enthaftung seines Mandanten aufgrund neuer Beweisergebnisse durch die Gutachten. Denn es könne nicht mehr festgestellt werden, ob der sexuelle Kontakt nicht einvernehmlich war. Gegenteilige Anzeichen gäbe es nämlich nicht.
Auch könne der Gerichtsmediziner den Todeszeitpunkt nicht mehr genau feststellen. Und deswegen auch nicht, ob die junge Frau beim Sex noch lebte oder nicht. Damit wäre laut Astl ein völlig anderer Tatbestand erfüllt - die Störung der Totenruhe. Als damals Jugendlichem drohen dem Wiener bei einer Verurteilung bloß bis zu drei Monate.
Toxikologisches Gutachten wird eingeholt
Dieser Antrag wird - auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit - abgewiesen, es bestehe weiterhin Tatbegehungsgefahr. Es wird für den nächsten Termin aber ein Gutachten zur Berauschung des Angeklagten selbst eingeholt. Es soll zeigen, inwieweit der 18-Jährige überhaupt noch einschätzen konnte, ob das Opfer Hilfe brauchte. Außerdem seien nach wie vor zwei wichtige Zeugen im Ausland. Also wird vertagt!
Bei einer Verurteilung wegen Imstichlassen einer Verletzten mit Todesfolge und sexuellen Missbrauch Wehrloser drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Ein Urteil wird am 5. September erwartet!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.