Die Sozialausgaben sind 2022 nach vorläufigen Berechnungen von Statistik Austria gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent auf rund 136 Mrd. Euro gestiegen. Da das Wirtschaftswachstum mit einem Plus von 10 Prozent aber deutlich stärker ausfiel, sank die Sozialquote - also der Anteil der Sozialausgaben am nominellen Bruttoinlandsprodukt (BIP) - auf 30,5 Prozent (2021: 32,9 Prozent). Besonders teuer kamen den Staat die Ausgleichszahlungen für die Teuerung.
Nach den Pandemiejahren gab es infolge der günstigen Arbeitsmarktentwicklung starke Rückgänge bei den Ausgaben für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Kurzarbeitsbeihilfe. Ihnen stehen überdurchschnittliche Zuwächse bei Familien-, Gesundheits- und Altersleistungen sowie Sozialleistungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung gegenüber, so Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Aufgrund der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarkts und des Auslaufens verschiedener Coronaregeln gingen die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (-5,3 Prozent), die Notstandshilfe (-28,3 Prozent) und die Kurzarbeitsbeihilfe (-83,1 Prozent) im Jahr 2022 deutlich zurück. Mehr ausgegeben als im Vorjahr wurde hingegen für aktive und aktivierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (+5,1 Prozent).
Weniger Aufwendungen für Arbeitsmarkt
Die Aufwendungen für arbeitsmarktbezogene Sozialleistungen insgesamt nahmen von rund 12 Milliarden Euro (2021) auf 7,2 Milliarden Euro (2022) ab, ihr Anteil an den gesamten Sozialleistungsausgaben sank von 9,1 Prozent auf 5,5 Prozent.
Die Ausgaben für Sozialleistungen im Pensionsalter stiegen um 4,9 Prozent auf 58,9 Mrd. Euro. Jene für die Kranken- und Gesundheitsversorgung aller Altersgruppen auf 37,8 Mrd. Euro (+6,1 Prozent). Damit nahmen die beiden dominanten Ausgabenanteile (Alter: 44,4 Prozent, Gesundheitsversorgung: 28,5 Prozent) weiter zu und machten zuletzt annähernd drei Viertel (2021: 70 Prozent) der gesamten Sozialleistungsaufwendungen aus.
Teure Ausgleichszahlungen
Die stärksten Zuwächse gab es - nicht zuletzt wegen der zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe im August gewährten einmaligen Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind - bei den Familienleistungen, für die 12,1 Mrd. Euro (+9,4 Prozent) ausgegeben wurden, sowie bei den Sozialleistungen für Wohnen und zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung (vor allem Mindestsicherung, Sozialhilfe und Flüchtlingshilfe), auf die 2022 insgesamt 2,8 Mrd. Euro (+9,1 Prozent) entfielen. Das waren 9,1 Prozent (Familie/Kinder) bzw. 2,1 Prozent (Wohnen/Soziale Ausgrenzung) der gesamten Sozialleistungsausgaben.
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