Gegenüber Polizisten sollte man auf seine Wortwahl achten: Das musste jetzt auch ein Schüler lernen. Der 16-Jährige schimpfte auf den Präsidenten und kassierte prompt einen Strafbescheid wegen Anstandsverletzung. Weil er selbst kein Geld verdient, reduzierte das Gericht die Strafe um 50 Euro.
Dem Strafbescheid der Behörde nach hat der Schüler am 23. April vor einem Hauseingang und in Anwesenheit von mehreren Personen, darunter Polizisten, folgenden Satz gesagt: „Ich lutsche dem Präsidenten seinen S******“. Und kassierte aufgrund dieser Schimpfwörter prompt eine Strafe in Höhe von 150 Euro wegen der Verletzung des öffentlichen Anstands nach Paragraf 27 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes. Ob er den Bundespräsidenten oder einen anderen meinte, geht es aus dem Entscheidungstext des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes nicht hervor.
16-Jähriger bat um Milde bei Geldstrafe
Das Gericht war mit dem Fall beschäftigt, da der Schüler eine Beschwerde gegen den Strafbescheid eingebracht hatte: Aber nicht aufgrund der Präsidentenbeleidigung, diesbezüglich zeigte er sich geständig, vielmehr wegen der Strafhöhe. Der Jugendliche besucht noch die Schule und verdient kein eigenes Geld.
Und das erkannte auch das Gericht: „Aufgrund des jugendlichen Alters, der absoluten unterdurchschnittlichen finanziellen Verhältnisse und des Milderungsgrundes der Unbescholtenheit war die Strafe auf das nunmehr verhängte Maß herabzusetzen.“ Statt 150 musste der Jugendliche nur 100 Euro zahlen. Möglich wären bei solchen Anstandsverletzungen Geldstrafen bis zu 500 Euro.
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