Bei dem Fall geht es um einen Mann, der seine Tochter in den 1990er-Jahren missbraucht und seine Stieftochter sexuell belästigt hatte. Da seine Ex-Frau erst viele Jahre später Anzeige erstattete, wurde er erst vor relativ kurzer Zeit dafür zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Einen Teil der Strafe saß er - begleitet von einer Therapie - ab, für den Rest (knapp ein Jahr) wurde ihm der elektronische Hausarrest mit Fußfessel gewährt, nachdem die Vollzugsdirektion ein geringes Rückfallrisiko erkannt hatte.
Zu geringe Strafe ein "furchtbares Signal"
Für Strache ist dies ein Beleg dafür, dass sich das Prinzip Kinderschutz statt Täterschutz noch immer nicht durchgesetzt habe. Dass der Mann nun frühzeitig freikomme, sei ein "furchtbares Signal", da ja die Strafe ohnehin schon zu gering gewesen sei. "Ich will, dass solche Ungeheuer nicht in Freiheit herumlaufen dürfen und solche Bestien auch die volle Härte des Gesetzes erfahren", empörte sich Strache. Der FPÖ-Chef forderte die Justizministerin auf, per Ministerentscheid zu handeln und die Gewährung der Fußfessel rückgängig zu machen: "Alle Mittel haben Sie in der Hand."
Karl: Verbesserungen bei der Fußfessel werden evaluiert
Das bestritt die Ressortchefin. Eine Aufhebung des Bescheids sei für sie nicht möglich - auch nicht per Ministerentscheid, betonte Karl. Deshalb seien ihr in der Causa die Hände gebunden. Gleichzeitig merkte die Ministerin an, dass dieser Fall auch im Ministerium ein Nachdenken ausgelöst habe. Man wolle aber nicht reflexartig handeln, sondern habe ein Gutachten beim Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer in Auftrag gegeben, das eine Klärung der rechtlichen Möglichkeiten, gewisse Ausschlussgründe beim elektronischen Hausarrest vorzusehen, bringen solle.
Auch FPÖ stimmte seinerzeit dem Gesetzesbeschluss zu
Die Justizministerin erinnerte Strache aber daran, dass auch die FPÖ - wie alle anderen Fraktionen - den Rahmenbedingungen für die elektronische Fußfessel im Nationalrat zugestimmt habe. Für Karl hat sich der Hausarrest jedenfalls bewährt: 455 Personen hätten die Haft mit Fußfessel absolviert, bloß in 22 Fällen sei der Hausarrest nicht bis zur Entlassung fortgesetzt worden. Weder habe es sicherheitsrelevante Vorfälle noch technische Probleme gegeben.
Auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser erinnerte die FPÖ daran, dass die Freiheitlichen beim Gesetzesbeschluss keinen Abänderungsantrag eingebracht hätten, der Sexualtäter generell vom elektronischen Hausarrest ausschließt. Außerdem wies Steinhauser darauf hin, dass man auch mit Fußfessel nicht frei herumlaufen könne. Allerdings ließ er im aktuellen Fall auch Karl nicht aus der Verantwortung. Denn die Justizministerin drücke sich um eine Einschätzung, ob sie die Entscheidung der Vollzugsdirektion nun nachvollziehen könne oder eben nicht.
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler plädierte allgemein für höhere Strafen bei Sexualstraftaten, konkret peilte er eine Verdoppelung der Bußen an. Die SPÖ wiederum warb ebenso wie Karl für das demnächst vom Parlament zu beschließende Justizpaket, das unter anderem "Grooming", also die Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet, und die wissentliche Betrachtung von Kinderpornografie unter Strafe stellt.










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