Der Alleinverdienerabsetzbetrag für Personen, die keine Kinder betreuen, kann künftig bis zu einer Pension von 1.750 Euro wieder geltend gemacht werden, teilte Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach der eineinhalbstündigen Sitzung mit. Der Betrag war mit dem Sparpaket 2011 grundsätzlich gestrichen worden, blieb aber für Pensionisten mit einer Rente bis zu 1.150 Euro. Nun wird diese Grenze auf 1.750 Euro angehoben.
Die 2,7 Prozent, die auch von der Pensionskommission gemäß der Inflation im fraglichen Zeitraum als Anpassungsfaktor festgelegt worden waren, gibt es laut Bundeskanzler Werner Faymann für alle ASVG-Pensionisten und 90 Prozent im Beamtenbereich.
Sowohl Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger als auch die Seniorenvertreter Andreas Khol und Karl Blecha zeigten sich mit dem erzielten Ergebnis zur Pensionsanpassung zufrieden. Besonders hervorgehoben wurde von den Pensionistenvertretern die Erhöhung der Grenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag.
Blecha: "Augenmaß für das Machbare"
Blecha betonte, man sei "mit Augenmaß für das Machbare" und "Verantwortung für kommende Generationen" bei den Verhandlungen bereit gewesen, bei einer Reihe von Punkten zurückzustecken. So nehme man etwa zur Kenntnis, dass die hohen Pensionen nicht 2,7 Prozent bekommen. Ein "großer Erfolg" sei, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag bis 1.750 Euro wieder gewährt werde.
Khol bedankte sich für faire und letztlich gute Verhandlungen. Es sei gelungen, für 95 Prozent aller Pensionsberechtigten einen Teuerungsausgleich zu erreichen. Die Lösung beim Alleinverdienerabsetzbetrag sei eine "Maßnahme der Armutsbekämpfung".










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