Unzuständigkeitsurteil

Nebenbuhler getötet: War es Notwehr oder Mord?

Steiermark
26.04.2023 16:43

Hat ein 63-Jähriger im Vorjahr seinen Nebenbuhler aus Notwehr getötet, oder doch, weil er es wollte? Angeklagt war eine grob fahrlässige Tötung. Doch die Einzelrichterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Nicht rechtskräftig!

Im eleganten, blauen Anzug sitzt der Angeklagte vor Richterin Julia Noack in Graz. Als Taxiunternehmer und Dolmetscher hat sich der gebürtige Ägypter ein gutes Leben in Graz erarbeitet. Bis der 16. September des Vorjahres alles veränderte. An diesem Tag befand er sich in der Wohnung seiner mittlerweile Ex-Freundin (33), die laut seinen Aussagen als „Geheimprostituierte“ arbeitete.

Zeit zu zweit war ihnen allerdings nicht vergönnt. Denn die Stimmung war da bereits ordentlich angeheizt. In der Wohnung war nämlich auch der zu dem Zeitpunkt stark betrunkene Mitbewohner (34), den die 33-Jährige, die auch eine sexuelle Beziehung zu ihm führte, gebeten hatte, auszuziehen. Zudem habe sie immer wieder Schläge von ihm kassiert.

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Ich habe keine Luft mehr bekommen, mir wurde schwarz vor Augen. Seine Hände waren wie Blei auf mir!

Der Angeklagte

Betrunkener verblutete
Eskaliert sei die Situation laut dem Angeklagten, als er die Wohnung als „Saustall“ bezeichnete. Plötzlich sei der ungeliebte Mitbewohner auf ihn los, habe ihm den Hals zugedrückt und ihn in den Schwitzkasten genommen. „Ich habe keine Luft mehr bekommen, mir wurde schwarz vor Augen. Seine Hände waren wie Blei auf mir!“ Um sein Leben zu retten, ergriff er ein Messer, „fuchtelte damit herum und traf die Schlagader am Hals. Töten wollte ich ihn aber nie!“ Etwas anders sind die Schilderungen seiner Ex-Freundin: „Er hatte keine Atemnot, das ging viel zu schnell.“ Plötzlich sah sie das Blut aus dem Hals des 34-Jährigen herausquellen: „Er hat mich angeschaut, dann ist er aufs Bett gefallen“, berichtet sie schluchzend. Für den Mann gab es keine Rettung mehr.

Die Staatsanwaltschaft Graz klagte eine grob fahrlässige Tötung an, ging von einer Notwehrsituation aus. Doch Einzelrichterin Julia Noack ist anderer Meinung: „Das gehört vor ein Geschworenengericht. Ich glaube Ihnen die Geschichte nicht.“ War es doch so, dass er seinen Nebenbuhler weghaben wollte? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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