Mordversuch?

„Geist“ habe Frau vergewaltigt – da stach sie zu

Gericht
01.03.2023 17:45

Zuerst bot sie einem Hilfe suchenden Obdachlosen ein vorübergehendes Zuhause, dann attackierte sie ihn völlig aus dem Nichts - getrieben von ihrer psychischen Erkrankung. Stimmen hätten ihr befohlen, mit Messer und Hammer auf den Mann loszugehen. Kann in diesem Fall ein Schöffengericht über eine Einweisung entscheiden?

„Wir sind eigentlich Freunde. Wir sind keine Feinde“, erzählt die 31-Jährige im Landesgericht Wien über einen Obdachlosen, den sie bei sich zu Hause aufgenommen hatte. Jenen Polen, den sie mit Messer und Hammer attackierte.

Doch warum würde eine junge Frau einen Unterstandlosen zuerst bei sich wohnen lassen und dann versuchen, ihn zu verletzen? „Sie hatte das Gefühl, der ,Spirit‘ des Mannes würde sie vergewaltigen“, so die Anklägerin. Gemeint ist damit, der Geist des Polen. Die Betroffene leidet nämlich an paranoider Schizophrenie - sie hört Stimmen.

„Ins Herz stechen, bis er nicht mehr lebt“
Und genau diese Stimmen rieten ihr, „ihm ins Herz zu stechen, bis er nicht mehr lebt“. Das bestätigten auch Polizeibeamte, die zum Tatort gerufen wurden. Die Beschreibung des Einsatzes: „Frau wurde vergewaltigt und fordert das sofortige Einschreiten der Polizei, sonst würde sie den Täter ermorden“, beschreibt einer der Beamten. Tatsächlich hatte nämlich die Betroffene selbst einen Notruf abgesetzt. 

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Es war alles in Ordnung. Ich weiß nicht, warum sie mich angegriffen hat.

Der obdachlose Pole im Zeugenstand im Wiener Landesgericht

Das Bild, das sich den Einsatzkräften bot, war aber ein ganz anderes: Der Pole verschanzt hinter einem Metallgitter, mit einer blutenden Schnittverletzung an der Hand, die Betroffene sichtlich nicht das Opfer. Vielmehr soll die 31-Jährige zuvor völlig aus dem Nichts aus ihrem Schlafzimmer gestürmt sein - ein Messer in der einen und einen Hammer in der anderen Hand. Der Obdachlose kochte Kaffee: „Es war alles in Ordnung. Ich weiß nicht, warum sie mich angegriffen hat.“

Versöhnliches Opfer vor Gericht
Außer einer Schnittwunde am Mittelfinger und einem blauen Fleck im Rippenbereich trug der Mitte-50-Jährige keine Verletzungen davon. Er hegt auch keinen Groll gegen die Frau, die ihm einst ein Dach über dem Kopf geboten hat. Der Mann verlässt den Gerichtssaal mit den Worten: „Bitte tun Sie ihr nichts. Sie tut mir so leid.“

Um eine Verurteilung ginge es ohnehin nicht, versichert die Richterin dem Zeugen. Der Senat soll lediglich über eine Einweisung der 31-Jährigen entscheiden. Seitdem sie 27 Jahre alt ist, leidet sie an psychotischen Anfällen. Erstmalig ausgelöst durch einen Cannabiskonsum. Krankheitseinsichtig war die Frau bis zuletzt aber nicht - trotz mehrmaliger Behandlung. Verteidigerin Anna Mair (Kanzlei Astrid Wagner) sieht da aber eine Veränderung: „Seit dem Vorfall möchte sie in Therapie.“

Ändert sich Anlasstat der Einweisung?
Die Entscheidung über die Unterbringung der 31-Jährigen muss aber noch warten. Weil sie sowohl gegenüber dem Notruf als auch den Polizeibeamten angab, sie wolle den „Vergewaltiger“ töten, könnte sich die Anlasstat der Einweisung ändern. Statt der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung könnte es sich um versuchten Mord handeln. Deswegen spricht das Schöffengericht ein Unzuständigkeitsurteil aus. Über die Unterbringung der 31-Jährigen muss ein Geschworenengericht entscheiden.

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