Bis zu zehn Jahre Haft

Fix: Höhere Strafen für Online-Kindesmissbrauch

Politik
25.01.2023 10:53

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich auf höhere Strafen für die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern geeinigt. Bei mehreren Delikten wird das Strafmaß deutlich erhöht, ebenso sind künftig Mindeststrafen - die es bislang nicht gibt - vorgesehen.

Eine entsprechende Einigung wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, die Eckpunkt danach präsentiert. Man wolle „Kinder besser beschützen, Täter härter bestrafen, Opfer besser unterstützen“, fasste Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) die Maßnahmen zusammen. Sie betonte, dass jeder, der sich Darstellungen von Kindesmissbrauch ansehe, ein Mittäter sei. Das Herstellen solcher Werke sei „Geschäftemacherei mit dem Leid unserer Kinder“.

„Meilenstein im Kinderschutz“
Auslöser für die Verschärfung ist der Fall Teichtmeister, der die Öffentlichkeit, die Kulturszene und die Politik in den vergangenen Wochen schockiert hat. Andere Fällen sorgten schon davor für Empörung. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) unterstrich daher, dass die Regierung schon seit Monaten an dem Paket arbeite. Es sei ein „Meilenstein im Kinderschutz“, so Rauch.

Als Teil des Pakets sollen Familienberatung und Opferschutz ausgebaut werden. In Schulen, Kindergärten und Vereinen sollen Kinderschutzkonzepte verpflichtend werden. Auch eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne ist Teil des Pakets. Zusätzlich soll ein Gütesiegel für Kinderschutz für verschiedenste Einrichtungen eingeführt werden. „Dann wissen die Eltern, dass ihre Kinder dort sicher sind“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne). 

„Abscheulichste Delikte“
„Die Darstellung sexuellen Missbrauchs an Kindern zählt zu den abscheulichsten Delikten, es braucht hier höhere Strafen, es ist gut, dass sie jetzt kommen“, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) dazu. „Falsche Toleranz ist hier völlig fehl am Platz, jeder, der solche Delikte begeht, muss wissen, dass wir hier als Gesellschaft konsequent und hart handeln“, betonte er.

Konkret geplant ist eine Erhöhung der Strafdrohungen von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen. Bisher gab es für den Besitz von pornografischen Darstellungen einer mündigen minderjährigen Person bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das wird jetzt auf bis zu zwei Jahre erhöht. Bei Abbildungen einer unmündigen minderjährigen Person drohen künftig bis zu drei statt zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Bis zu zehn Jahre Haft für Herstellung
Eine Mindeststrafe gibt es künftig für den Besitz einer „Vielzahl an Darstellungen“: Der Strafrahmen reicht von mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahre, bei Darstellungen von unmündigen Minderjährigen sind es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wer eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, wird mit mindestens einem, höchstens fünf Jahren Gefängnis bestraft. Was genau eine „Vielzahl“ ist, muss allerdings noch präzisiert werden. Werden die Darstellungen von sexuellem Missbrauch bereits zum Zweck der Verbreitung hergestellt, setzt es bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Ein Lückenschluss ist beim Tätigkeitsverbot geplant: Um komplette Tätigkeitsverbote für Straftäter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, soll das Erfordernis der Tätigkeit bzw. Tätigkeitsabsicht im Tatzeitpunkt entfallen. „Diese zynische Lücke schließen wir jetzt“, erklärte Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) dazu.

Missbrauch darf nicht verharmlost werden
Die Regierung betont, dass man den Missbrauch von Kindern und dessen Darstellung in keiner Weise verharmlosen dürfe. Das sei beim Begriff „Kinderpornografie“ der Fall, betonte Justizministerin Zadic. „Kein Kind hat zugestimmt, so aufgenommen zu werden.“ Die Straftatbestände sollen daher auch sprachlich angepasst werden. Für die Darstellung von Kindesmissbrauch hat sich international der Begriff CSAM (child sexual abuse material) durchgesetzt.

Verbessern will die Regierung auch die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Die Experten in Landeskriminalämtern und in den Regionen sollen aufgestockt werden. Das Cyberkompetenzzentrum im Bundeskriminalamt soll ebenfalls gestärkt werden. Kosten sollen die Maßnahmen einmalig 2,12 Millionen Euro und weiters jährlich neun Millionen Euro. Die Gesetzesänderungen sollen im nächsten Halbjahr dem Parlament zur Begutachtung vorgelegt werden, so Zadic.

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