Ein im Pongau lebender Türke (40) bestreitet am Mittwoch im Landesgericht den Mordversuch an seiner Ex-Lebensgefährtin. Er meint sogar, sie hätte sich beim Streit in seinem illegal betriebenen Kebabstand selbst mit dem Messer in die Brust gestochen. Und das Opfer? „Sie will ihn weiter schützen“, spricht die Staatsanwältin von Unwahrheiten.
Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Salzburg, Mittwoch, 9 Uhr. Der Angeklagte wird von Justizwachebeamten in den Saal gebracht, nimmt in der Mitte vor dem prominent besetzten Richter-Senat Platz. Neben der Vorsitzenden Bettina Maxones-Kurkowski sitzt nämlich die Präsidentin des Landesgerichtes, Christina Gumpoldsberger. Sie hören, wie der Angeklagte über Persönliches berichtet: 2018 wurde der dreifache Familienvater geschieden, wegen der Affäre zum eigentlichen Opfer.
Bis zur U-Haft hatte er einen Kebabstand in Altenmarkt betrieben – illegal durch einen fingierten Mietvertrag. Dadurch hat der 40-Jährige neben seinem Gehalt auch noch Notstandshilfe kassiert. Dabei hat er auch noch 120.000 Euro Schulden aus einer früheren Selbstständigkeit. Und jetzt droht ihm eine lange Haftstrafe: Mordversuch lautet der Hauptvorwurf der Anklage, neben Körperverletzung und Betrug aufgrund des illegalen Kebabstandes.
Opfer schützt Angeklagten
„In diesem Verfahren fehlt ein Opfer, das den Täter belastet“, betont die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Denn: „Das Opfer hat den Angeklagten bisher entlastet“. Vielmehr hat sie auch noch mehrfach ihre Aussagen geändert. „Warum das Opfer lügt, wissen wir nicht“, nennt die Anklägerin mögliche Motive wie Angst oder finanzielle Abhängigkeit. Verteidiger Christoph Mandl dagegen ortet „erhebliche Zweifel“ in der Anklage und verweist auf den Grundsatz: „in dubio pro reo“ (übersetzt: im Zweifel für den Angeklagten).
Beziehung voller Eifersucht
Was war passiert? Am 23. Oktober 2024 hatten der Türke und seine Partnerin – wieder mal – gestritten. Die Beziehung war schon ein jahrelanges Auf und Ab, geprägt von beidseitiger Eifersucht. An dem Tag eskalierte es, weil der 40-Jährige eine neue Flamme hatte und diese bei seinem anstehenden Türkei-Urlaub besuchen wollte. Das passte der damaligen Lebensgefährtin naturgemäß nicht. Als sie ihn in seinem Kebabstand zur Rede stellte, bekam sie selbst eine Nachricht eines anderen Mannes. Das löste offensichtlich Wut und Eifersucht beim Angeklagten aus: Er riss sie beim Streitgespräch an den Haaren, ohrfeigte und trat sie. Das gab er auch selbst zu und meinte, dass er seine Ruhe haben wollte.
Wer hat zugestochen?
Doch zum darauffolgenden Messerstich gehen die Versionen auseinander: Während die Staatsanwaltschaft sicher ist, dass er das grüne Küchenmesser in die Brust der Frau rammte, meint er in gebrochenem Deutsch, dass sie es selbst getan hätte. Und zeigt die Stichbewegungen mit einem Plastikmesser im Gerichtssaal vor. „Es dauerte nur eine Sekunde“, meint er dazu.
Doch warum soll sie es getan haben, fragt sich die Vorsitzende und erwähnt ein Detail Stunden vor der Tat: Da hat der 40-Jährige der Frau noch einen 50-Euro-Schein gegeben. „Und das, obwohl sie nicht einmal den Strom bezahlen konnten“, wundert sich die Richterin.
Ein Urteil steht noch aus. Der Strafprozess wurde auf 5. August wegen zweier Zeugenaussagen vertagt. Bei einer Verurteilung drohen 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.
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