Drei Burschen schlugen eine wehrlose Frau halb tot. Eine 17-Jährige nahm die furchtbaren Szenen per Handy auf, anstatt helfend einzuschreiten und die Tat zu verhindern. Möglicherweise sitzt auch sie bald vor Gericht.
Fassungslos und erschüttert bleiben jene zurück, die am Mittwoch am Landesgericht Leoben den Prozess gegen drei Jugendliche verfolgten, die, wie berichtet, eine wehrlose Obdachlose halb tot geprügelt haben. Angeklagt wurden die drei Burschen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Im Zuge des Prozesses belasteten sie sich aber selbst so schwer, dass die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Sabine Anzenberger, ihre Unzuständigkeit aussprach. Das bedeutet: Der Verdacht des Mordversuchs ist gegeben, ein Geschworenengericht muss sich nun nach Ansicht des Schöffengerichts der Sache annehmen.
Mit Fuß von oben nach unten auf Kopf getreten
Die Angeklagten, die eine durchaus problematische Kindheit durchlebten, gaben zu, die ehemalige Wirtin massivst malträtiert zu haben. „Ihr Kopf lag auf dem Asphalt. Mit meinem Fuß habe ich etwa dreimal von oben nach unten darauf getreten“, gab einer der jungen Männer zu. Den Tod der Frau nahmen alle drei in Kauf, als sie abwechselnd auf sie eintraten und sie mit Faustschlägen bearbeiteten. Sie wussten: „Ja, sie hätte sterben können.“ Unternahmen aber nichts, auch nicht, als sie bereits bewusstlos am Boden lag. Etwa zehn bis 15 Minuten lang. „Dann hat sie sich wieder gerührt.“
Ermittlungen gegen 17 Jahre alter „Filmerin“
Die Szenen wurden dabei auch gefilmt. Aber nicht von den Angeklagten selbst, sondern von einem Mädchen, das sie auf den Schlägertouren begleitete und ebenso wenig einschritt.
„Wieso sitzt sie nicht neben ihren Freunden auf der Anklagebank?“, fragte sich so mancher Gerichtszuhörer. Die Antwort: Die Staatsanwaltschaft Leoben hat das Ermittlungsverfahren an Graz abgetreten. Im Jugendstrafrecht ist nämlich nicht der Tatort für den zuständigen Behördensprengel relevant, sondern der Wohnort des Beschuldigten.
Aber: „Das Ermittlungsverfahren gegen die 17-Jährige läuft noch. Wir warten auf den Abschlussbericht der Kriminalpolizei“, sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz. Und zwar wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung, falscher Beweisaussage und Begünstigung. Ihr wird im Falle einer Anklage also der Prozess in Graz gemacht.
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