23 illegale Häuser

Ein ganzer Sumpf an Schwarzbauten vermutet

Oberösterreich
20.12.2022 17:30

Gerade einmal 1798 Einwohner hat die kleine Innviertler Gemeinde Enzenkirchen, die im Bezirk Schärding in Oberösterreich liegt. Doch in Sachen Schwarzbauten scheint man ganz groß zu sein. 

So groß, dass mittlerweile auch das Landeskriminalamt ermittelt - und das hat nun einen ersten Zwischenbericht geschickt, wie Staatsanwalt Alois Ebner der „Krone“ bestätigt. „Aus dem Bericht geht hervor, dass es mittlerweile 23 Verdachtsfälle gibt“, so Ebner. Doch er betont auch, dass die weiteren Ermittlungen wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Ex-Bürgermeister im Visier
Derzeit wird gegen zwei ehemalige Bürgermeister (sie waren zwischen 1992 und 2021 im Amt) und einen ehemaligen Amtsleiter ermittelt. Es bestehe, der Verdacht des Amtsmissbrauchs, so Ebner.

Abriss-Bescheid brachte alles ins Rollen
Der Auslöser der ganzen Affäre war ein Nachbarschaftsstreit, im Zuge dessen klar wurde, dass eine Familie seit 17 Jahren in einem Haus wohnt, das so nicht gebaut werden hätte dürfen. Im Sommer fällte der Landesverwaltungsgerichtshof ein hartes Urteil. Das zum Teil auf Grünland errichtete Prachtanwesen in Enzenkirchen muss abgerissen werden - samt Pool und Garage.

Um 5,50 Meter verschoben
Im Urteil hieß es damals: „Das Wohnhaus wurde entgegen dem baubehördlich bewilligten Einreichplan horizontal in Richtung Nordosten um ca. 5,50 Meter verschoben und zum Teil auf dem Grundstück Nr. x der KG E (Grünland) errichtet.“ Doch nicht nur das: im Zuge der Verhandlungen und Befragungen wurde schnell klar, dass es nicht nur dieses eine Haus war, das ohne die erforderlichen Genehmigungen gebaut worden war.

Noch liegt kein Endbericht vor
Die Staatsanwaltschaft Ried schaltete deshalb im Sommer auch das Landeskriminalamt ein. War zunächst von elf möglichen Schwarzbauten die Rede, sind es nun deutlich mehr, nämlich eben die 23 im Zwischenbericht angeführten. Bei der Staatsanwaltschaft Ried betont man aber, dass es noch einen Endbericht geben werde und für alle die Unschuldsvermutung gelte.

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