Aus dem Gericht

Ex-Freundin mit Samurai-Schwert bedroht

Vorarlberg
16.12.2022 13:15
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 30-jährigen Oberländer hat sich am Donnerstag seine erste Vorstrafe eingehandelt. Er hatte seiner Ex mit dem Umbringen gedroht.

„Ja, ich gebe es zu, ihn im Zuge des Streits provoziert zu haben. Das war nicht schön von mir“, räumt die 31-jährige Ex-Freundin des Angeklagten bei ihrer Einvernahme im Prozess am Donnerstag am LG Feldkirch ein. Sie hätte den Beschuldigten ja gar nicht angezeigt, hätte ihr die Mutter des Schwertbesitzers nicht Monate später mit einer Anzeige gedroht, weil sie ihrem Ex an der Bushaltestelle eine Watsche gegeben hatte. Doch von Anfang an.

Ex-Freundin gab bewusste Provokation zu
Im Sommer bekommt sich das On-off- Paar in die Haare. Grund: Der Frau gefällt nicht, dass der Angeklagte wieder vermehrt Kontakt zu ihrer Vorgängerin hat. Nachdem der 30-Jährige die Eifersüchtige wissen lässt, dass sie das einen feuchten Kehricht angehe, beleidigt und provoziert sie ihn ganz bewusst. Worauf der ihr sein Samurai-Schwert vor die Brust hält und droht: „Ich bringe Dich um. Dann bin ich Dir nichts mehr schuldig.“

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Ich bringe Dich um. Dann bin ich Dir nichts mehr schuldig.

Der Angeklagte zur Ex-Freundin

Anzeige kam erst nach Drohung der Mutter
Glücklicherweise bleibt es bei der Drohung, die Frau verlässt die Wohnung. Bald ist der Vorfall vergessen und man probiert es wieder miteinander. Der Showdown kommt schließlich Mitte September, als die 31-Jährige sieht, wie der Angeklagte ihre Vorgängerin von der Bushaltestelle abholt. „Sorry, aber döt hot es mir so durchgsoacht, dass i eam a Watscha gea hon", so die Gehörnte.

Als ihr dann die Mutter des Angeklagten tags darauf mit einem gerichtlichen Nachspiel wegen der Watschen drohte, habe sie Anzeige wegen der Aktion mit dem Samurai Schwert gemacht. Zwar versucht der 30-Jährige im Prozess die Sache abzuschwächen. Die Richterin glaubt jedoch den Schilderungen der Ex-Freundin und verurteilt den Mann nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro. 

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