Ladekabel mit Folgen

Hilfe bei Selbsttötung: Freispruch für Angeklagten

Vorarlberg
17.05.2024 07:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Patient des LKH Rankweil (Vorarlberg) meinte es gut und besorgte einer psychisch kranken Frau ein Ladekabel fürs Handy. Die Folgen waren fatal.

Im August 2021 versuchte sich eine damals 20-jährige Psychiatriepatientin auf einem WC des Landeskrankenhauses Rankweil mit einem Handyladekabel zu strangulieren. Das Ladekabel hatte ihr am Tag zuvor der angeklagte Mitpatient auf ihren Wunsch hin gekauft. Am Donnerstag musste sich der 22-Jährige nun wegen des Verdachts der „Mitwirkung zur Selbsttötung“ bei Gericht verantworten. Im Schöffenprozess bekennt sich der junge Mann für nicht schuldig. „Hätte ich gewusst, dass sie sich damit strangulieren will, hätte ich ihr das Ladekabel niemals besorgt.“ Zwar habe er gewusst, dass die Mitpatientin an einer bipolaren Störung leide. Aufgrund der Tatsache, dass sie ihn jedoch dezidiert nach einem Ladekabel für ein iPhone fragte, sei er davon ausgegangen, dass die Frau dies dafür verwenden wollte.

Zitat Icon

Hätte ich gewusst, dass sie sich damit strangulieren will, hätte ich ihr das Ladekabel niemals besorgt.

Der Angeklagte

Aussage gegen Aussage
Tags darauf habe er dann eine Nachricht von ihr erhalten, dass sie wieder in der „Geschlossenen“ sei, weil sie sich habe strangulieren wollen. Da sei seine erste Schlussfolgerung gewesen, dass sie dies mit dem neuen Ladekabel versucht haben könnte. Am Ende steht Aussage gegen Aussage. Wenige Wochen nach ihrem Suizidversuch hatte die Frau bei der polizeilichen Einvernahme nämlich angeben, dem Angeklagten sehr wohl gesagt zu haben, dass sie sich mit dem Ladekabel umbringen wolle. Bei ihrer Einvernahme im Prozess am Donnerstag konnte sie sich an gar nichts mehr erinnern. Angeklagter war zurechnungsfähig
Nach kurzer Beratung des Schöffensenates fällt Richterin Sabrina Tagwercher einen Freispruch. Deshalb wird der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des zwar psychisch kranken, aber laut Gerichtsgutachter Reinhard Haller zurechnungsfähigen 22-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum abgewiesen wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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