Das deutsche Arbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber sollen wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten, heißt es in einem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Ministerium von Hubertus Heil (SPD).
Eine Homeoffice-Angebotspflicht war im März ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Arbeitgeber sollen demnach verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten“.
Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, „geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Coronatest anzubieten. Die Regelung soll mit 1. Oktober in Kraft treten und bis 7. April 2023 gelten.
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