„Krone“-Ombudsfrau

Steuer-Ungerechtigkeit endlich vor Abschaffung

Ombudsfrau
08.06.2022 10:00

Zu Steuersündern wurden viele Bezieher von Rehageld durch eine Gesetzeslücke gemacht. Die Ombudsfrau hat das Problem bereits vor drei Jahren aufgezeigt. Wie die Politik diese Ungerechtigkeit nun beseitigen will.

Einkommenssteuer für Bezüge nachzahlen, die man gar nie erhalten hat. Was völlig absurd klingt, ist für viele Bezieher von Rehageld, der früheren Berufsunfähigkeitspension, traurige Realität. Susanne L. ist eine Betroffene, ähnlich gelagerte Fälle gibt es viele. Der Steirerin wurde seinerzeit das Rehageld gestrichen.

Vom Arbeitsmarktservice erhielt sie dann eine Bevorschussung für das Rehageld. Die Aberkennung hat die Leserin erfolgreich vor Gericht bekämpft. Also musste die Krankenkasse - die für die Rehageld-Auszahlung verantwortlich ist - dem AMS die geleisteten Zahlungen ersetzen. Frau L. bekam von dem Geld nichts.

Finanzamt schreibt Steuer für Bezug vor, den man nicht erhält
Der Irrsinn: Wegen einer Gesetzeslücke rechnet das Finanzamt aber so, als hätte die Leserin diesen Bezug neben der AMS-Zahlung erhalten. Und schrieb fast 7000 Euro Einkommensteuer als Nachzahlung vor. „Ich dachte zuerst an einen Irrtum, doch das Finanzamt forderte die Zahlung“, so Frau L. verzweifelt. Eine Ungerechtigkeit, auf die die Ombudsfrau bereits 2019 hingewiesen hatte, die aber die Politik kaltließ. Nun scheint eine Lösung in greifbarer Nähe.

Welche Lösung laut Finanzministerium geplant ist
Aus dem Finanzministerium heißt es auf Anfrage, das geplante Abgabenänderungsgesetz (mit dem die Gesetzeslücke geschlossen würde, Anm.) soll Mitte Juni als Regierungsvorlage eingebracht werden. Eine Beschlussfassung im Nationalrat erscheine somit für Anfang Juli möglich.

Was die Arbeiterkammer zu dem Vorschlag sagt
Die Arbeiterkammer, die diese Regelung ebenfalls kritisiert hatte, begrüßt die Änderung. „Viele Bezieher von Kleinsteinkommen haben durch das bestehende System erhebliche steuerliche Ungerechtigkeiten erfahren, die rückwirkend saniert werden müssen“, so Steuerexpertin Dominique Feigl. Man fordere, dass bereits abgeschlossene Verfahren auf Antrag wieder aufgenommen werden können.

Neuregelung sollte auch im Fall von Frau L. helfen
Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz auch wie angekündigt beschlossen wird. Damit sollte die Neuregelung auch auf den Fall von Frau L. anwendbar sein. Und der Staat würde einen Kardinalfehler wiedergutmachen. Endlich.

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