Prozess in St. Pölten

Gefährliche Drohung war „milieubedingter Unmut“

Niederösterreich
31.05.2022 06:09

Die Anklage endete für einen einschlägig vorbestraften Suchtkranken diesmal am Landesgericht St. Pölten mit einem Freispruch. Er habe sich bewusst zurückgehalten, um keinen Fehler zu machen, betonte der 22-Jährige im Prozess.

Das Prozedere ist dem Mostviertler bereits sehr vertraut. Schon mehrmals musste sich der 22-Jährige wegen verschiedener Delikte vor Gericht verantworten. Seine Liste an Vorstrafen ist lang, erst Anfang Februar wurde er wegen Körperverletzung zu drei Jahren bedingter Haft verurteilt – mehrere Jahre an Bewährungsstrafen sind noch offen. Jetzt saß er erneut wegen gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung am Landesgericht St. Pölten auf der Anklagebank.

Alkohol war mit im Spiel
Mitte April soll der junge Mann trotz Hausverbot in einem Einkaufszentrum versucht haben, Alkohol zu kaufen. Weil er vom Sicherheitspersonal des Geländes verwiesen wurde, wollte er Passanten zur Mitnahme von Spirituosen überreden. Es entbrannte eine lautstarke Diskussion zwischen dem 22-Jährigen und den beiden Sicherheitsleuten, die mit Ohrfeigen des Wachpersonals und wüsten Drohungen - des Angeklagten endete: „Ich stech dich ab, oder so ähnlich“, ganz genau konnte sich auch der Beschimpfte nicht mehr erinnern. Hinzu kam, dass viele Zeugen „nicht wirklich was gesehen“ hatten. Aufgrund „milieubedingter Unmutsäußerungen“ plädierte sein Verteidiger auf nicht schuldig - Freispruch! Für eine noch ausstehende Haftstrafe beantragte der 22-Jährige eine Fußfessel.

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