Lieferung von Chats

ÖVP gegen Grüne: Jetzt ist Höchstgericht am Zug

Politik
08.05.2022 06:00

Es ist so weit: Die ÖVP hat dieser Tage ihren Antrag gegen die Grünen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Nun haben die Höchstrichter in der Streitfrage - es geht um die Lieferung von Chats - zu entscheiden.

Warten wir erst einmal ab, ob die ÖVP den Antrag gegen uns beim Verfassungsgerichtshof wirklich einbringt - dieser Satz war so oder so ähnlich von vielen Grünen zu hören, wenn sie danach gefragt wurden, was sie dazu sagen, dass ihr eigener Koalitionspartner gegen sie vor das Höchstgericht zieht.

Nun, am Donnerstag hat die Volkspartei ihren angekündigten Antrag, der der „Krone“ vorliegt, beim Verfassungsgericht eingebracht. Sie will damit erwirken, dass Justizministerin Alma Zadić (Grüne) von der ÖVP angeforderte Chats in den ÖVP-U-Ausschuss liefert. Konkret geht es um Korrespondenzen zwischen Thomas Schmid, Ex-Generalsekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium, und mehreren Politikern und Vertretern von SPÖ und FPÖ.

In dem Antrag liest sich das folgendermaßen: Der Verfassungsgerichtshof möge „feststellen, die Bundesministerin für Justiz ist verpflichtet (...), die Ergebnisse der beiden Beweiserhebungen dem Untersuchungsausschuss vollständig vorzulegen“. Und: „Die Meinungsverschiedenheit besteht darin, dass die Frau Bundesminister für Justiz in rechtswidriger Weise ihrer Pflicht, den beiden Verlangen (...) betreffend die unverzügliche Durchführung von Erhebungen, nicht entsprochen hat.“

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger sagt im „Krone“-Gespräch: „Es ist verwunderlich, dass nun vom Zadić-Ministerium erneut ausgerechnet den ÖVP-Forderungen nach Chat-Lieferungen nicht nachgekommen wird.“ Allerdings gibt es auch von anderen Parteien Anträge auf Lieferung von Chats, die schon vor jenem der ÖVP eingebracht und auch noch nicht bearbeitet wurden.

Dass die ÖVP das Höchstgericht bemüht, kommt bei Opposition und Grünen nicht gut an, die ein Ablenkungsmanöver der ÖVP orten. Das Justizressort begründet sein Vorgehen damit, dass die Anträge der ÖVP Gegenstand eines Konsultationsverfahrens seien - dieses sei notwendig, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaften nicht zu gefährden. Dass ein solches in diesem Fall nötig sei, stellt Hanger wiederum in Abrede: „Das ist hier ganz klar nicht der Fall.“

Sandra Schieder
Sandra Schieder
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