Wer rein pflanzlich essen will, hat es beim Einkaufen nicht immer leicht. Grundsätzlich gibt es nämlich weder auf EU-Ebene noch in Österreich oder Deutschland eine rechtlich bindende Definition von „vegan“ oder „vegetarisch“ bei der Auszeichnung von Lebensmitteln.
„Erster Anhaltspunkt vor dem Supermarktregal ist der genaue Blick auf die Zutatenliste. Siegel können ebenfalls zur Orientierung herangezogen werden, auch wenn sie derzeit nur auf freiwilligen Kennzeichnungssystemen basieren“, betont Dr. Marlies Gruber, Ernährungswissenschafterin vom „forum.ernährung heute“. Ein ,rein pflanzliches‘ Lebensmittel muss nicht zwangsläufig vegan sein. Das klingt zunächst unlogisch, doch hier kommt der Herstellungsprozess ins Spiel. Zusatzstoffe und Aromen werden teilweise aus tierischen Produkten gewonnen, es kann zu Kreuzkontaminationen kommen, wenn vegane oder vegetarische Lebensmittel bei der Verarbeitung/Lagerung mit tierischen in Kontakt kommen.
Erster Anhaltspunkt vor dem Supermarktregal ist der genaue Blick auf die Zutatenliste. Siegel können ebenfalls zur Orientierung herangezogen werden, auch wenn sie derzeit nur auf freiwilligen Kennzeichnungssystemen basieren.
Dr. Marlies Gruber, Ernährungswissenschafterin „forum.ernährung heute“
Für Milch und Milcherzeugnisse sieht das EU-Marktordnungsrecht einen Bezeichnungsschutz vor, sodass diese Bezeichnungen für vegane und vegetarische Kost - abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Kokosmilch - nicht verwendet werden dürfen. Die Expertin erläutert, worauf man bei einigen Nahrungsmitteln und Getränken besonders achten sollte.
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