„Hab es vor Augen“

Großnichte (7) missbraucht: Vier Jahre Haft

Weil er seine Großnichte mehrmals missbraucht hat, ist ein 60-Jähriger am Freitagnachmittag in Wien - nicht rechtskräftig - zu vier Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden. Der Angeklagte räumte bei der Verhandlung ein, sich siebenmal an dem Mädchen vergangen zu haben, das beim ersten Übergriff erst sieben Jahre alt war. Auf die Frage nach dem Warum erklärte der Mann: „Weil ich zu dem Zeitpunkt noch nicht gewusst hab, dass ich eine Störung hab.“

Eineinhalb Jahre lang dauerte das Martyrium. Ins Rollen kam der Fall im vergangenen Frühjahr, als sich die Volksschülerin ihrer Mutter anvertraute. Das Mädchen war aus der Schule nach Hause geschickt worden, weil das Kind über anhaltend starke Bauchschmerzen klagte.

Erst Vorwürfe bestritten
Der Großonkel hatte sich seit 2020 immer wieder um das Mädchen gekümmert, und gemeinsam mit weiteren Großneffen und -nichten Ausflüge mit dem Kind unternommen. Die Mutter des Mädchens - die Tochter seiner Schwester - war ihm dankbar, wenn er sie beaufsichtigte oder bei sich übernachten ließ. „Da hab ich dann einmal Zeit für mich gehabt“, gab die Frau als Zeugin an. Festgenommen wurde der 60-Jährige am 4. Mai des Vorjahres, bestritt zunächst aber die Vorwürfe.

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Ich weiß, dass ich eine schwere Straftat begangen habe.

Der Angeklagte (60)

Als er jedoch das Video mit dem Mädchen zu sehen bekommen habe, die im Ermittlungsverfahren in einer kontradiktorischen Befragung die Übergriffe geschildert hatte, sei bei ihm ein Sinneswandel eingetreten: „Da hab‘ ich schlaflose Nächte gehabt. Das hat mir keine Ruhe gelassen. Da hab‘ ich Gewissensbisse gekriegt. Da hab‘ ich mir gesagt, ich muss es erzählen.“ Er wisse, dass er eine Therapie brauche: „Ich weiß, dass ich eine schwere Straftat begangen habe.“

„Ich hab es noch vor Augen“
Er habe das Mädchen „berührt und gestreichelt. Ich wollte ihr nicht wehtun“, sagte der Angeklagte. Danach schilderte er dem Schöffensenat detailliert die inkriminierten Übergriffe: „Insgesamt hab ich mich sieben Mal an ihr vergangen. Ich hab es noch vor Augen.“

Entlassung erst nach positivem Gutachten
Der 60-Jährige wurde vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wurde der bisher unbescholtene, zurechnungsfähige Mann in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Mit seiner Entlassung kann der Mann selbst nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe erst rechnen, wenn ihm ein Gutachter bescheinigt, dass von ihm keine Gefahr für kleine Kinder mehr ausgeht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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