Das Europäische Parlament verstößt mit seiner Corona-Testseite gegen EU-Datenschutzrecht. Die Datenschutzorganisation „noyb/None of Your Business“ des österreichischen Aktivisten Max Schrems veröffentlichte am Dienstag eine Entscheidung des EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiorowski zu dieser Thematik.
Demnach verstößt die Verwendung der beiden US-Unternehmen Google Analytics und Stripe, ein Zahlungsanbieter, gegen das sogenannte „Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenübermittlung zwischen der EU und den USA. Nach Einschätzung von noyb könnte die Entscheidung wegweisend für hunderte anhängige Verfahren sein.
Im Namen von sechs Europaabgeordneten hatte die Datenschutzorganisation im Jänner 2021 eine Beschwerde gegen das Europäische Parlament zu seiner internen Corona-Testseite eingereicht. Die Vorwürfe: ein irreführender Cookie-Banner, vage und unklare Datenschutzhinweise und die illegale Übermittlung von Daten in die USA. Der EU-Datenschutzbeauftragte EDSB stellte nunmehr einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung für EU-Institutionen fest.
Datenversand in die USA nur unter Auflagen
Websites dürfen nach dem EuGH-Urteil nur dann personenbezogene Daten in die USA übermitteln, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden kann. Das EU-Parlament habe keine Unterlagen, Nachweise oder sonstigen Informationen über die vertraglichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen vorgelegt, mit denen ein solches Schutzniveau gewährleistet werde.
noyb hatte 2020 101 Beschwerden gegen EU-Unternehmen eingereicht, die Google- und Facebook-Funktionen auf ihren Webseiten eingebunden haben. „Die Entscheidung macht klar, dass schon das Setzen von Cookies durch US-Provider auf einer europäischen Webseite gegen EU-Recht verstoßen kann“, sagte Schrems. „Wir erwarten in den nächsten Monaten weitere Entscheidungen zur Nutzung von US-Providern.“
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