Wie die Arbeiterkammer für 3300 Mieter in den Ring gegen eine Immobilien-Gesellschaft stieg und im Schnitt 760 Euro rausholte. Und was das für Ihren Mietvertrag bedeutet.
Für AK-Experte Walter Rosifka ist die Causa jedenfalls „einer der größten Erfolge im Bereich des Wohnens“. Und so wandern insgesamt 2,5 Millionen Euro von der Erste Immobiliengesellschaft m.b.H. in die Geldbörsen von 3300 Mietern. Alles begann damit, dass einem Mieter eine erhebliche „Betriebskosten“-Nachzahlung ins Haus flatterte. Die Arbeiterkammer befand die Klauseln und andere Bestimmungen für rechtswidrig. Rosifka: „Eine Abmahnung des Unternehmens brachte nur teilweise den gewünschten Erfolg, also führten wir einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen.“
Bestätigung des Obersten Gerichtshofes
Und nun kam die Bestätigung des Obersten Gerichtshofes: „Das Unternehmen darf bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen.“ Die Arbeiterkammer weiter: „Die unzulässigen Klauseln wurden bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz. Es sind Wohnhäuser, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, also frei finanziert errichtete Neubauten.“
Die unzulässigen Klauseln wurden bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz.
Arbeiterkammer
Die Gesellschaft reagierte aber nun von sich aus: Die betroffenen Mieter bekommen Geld zurück, und zwar im Durchschnitt 760 Euro pro Haushalt. Die unzulässigen Klauseln werden in Zukunft nicht mehr verwendet.
Was das für Ihren Vertrag bedeuten kann
Und was bedeutet das nun für alle anderen Mieter? Die AK weiß: Viele Vermieter verwenden ähnliche Klauseln. Walter Rosifka erklärt: „Wenn sich in Verträgen Bestimmungen finden, wonach Kosten wie die Grundsteuer oder unklare Instandhaltungskosten auf die Mieter umgewälzt werden, ist das höchstwahrscheinlich unzulässig.“ Die Kammer fordert Vermieter auf, die Verträge zu verbessern – oder ist bereit, im Notfall vor Gericht zu gehen.
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