Versöhnliches Ende

Eric Clapton legt Streit um Bootleg auf eBay bei

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24.12.2021 08:42

Versöhnliches Ende zu Weihnachten im Streit um einen illegalen Live-Mitschnitt eines Konzerts von Eric Clapton aus dem Jahr 1987, den eine Frau aus Ratingen bei Düsseldorf auf eBay zum Kauf angeboten hatte: Der 76-jährige Bluesmusiker gab nun auf seiner Homepage bekannt, auf seine Ansprüche gegen die 55-Jährige zu verzichten, nachdem er erst wenige Tage zuvor am Düsseldorfer Landgericht einen Sieg davon getragen hatte. Der Frau hatte daraufhin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro gedroht, sollte sie die CD weiter für knapp zehn Euro zum Kauf anbieten.

Die 55-Jährige hatte die Doppel-CD nach dem Tod ihres Ex-Ehemanns bei der Haushaltsauflösung gefunden und bei eBay für 9,95 Euro zum Kauf eingestellt. Claptons Rechtsvertreter hatten die Auktion stoppen lassen, weil es sich um einen illegalen Mitschnitt handle. Vergeblich argumentierte die Frau vor Gericht, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können. Ihr Mann habe die CD legal in einem Supermarkt erworben. Das spiele in dem Verfahren keine Rolle, betonte das Gericht erst vor wenigen Tagen. Im Urheberrecht zähle allein der Verstoß. 

Claptons Management teilte nun mit, Anwälte gingen im Auftrag des Musikers seit vielen Jahren gegen den Verkauf illegaler, minderwertiger Aufnahmen vor. Es sei aber nicht die Absicht, gegen private Verkäufer einzelner CDs vorzugehen, sondern gegen gewerbsmäßige Verkäufer.

„Streit wäre vermeidbar gewesen“
Der Fall der Ratingerin hätte mit minimalen Kosten schnell erledigt werden können, wenn diese Claptons Anwälte nicht ermuntert hätte, sie zu verklagen. „Hätte sie den Anwälten von vornherein in einem einfachen Telefonat oder Brief den vollständigen Sachverhalt erklärt, hätte man auf jeden Anspruch verzichten und Kosten vermeiden können“, heißt es nun in der Stellungnahme.

Da nun die vollständigen Fakten zu diesem Fall ans Licht gekommen seien, habe Eric Clapton entschieden, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen und die ihm vom Gericht zugesprochenen Kosten nicht einzuziehen. 

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