Trotz Corona

Feier in Klinik Hietzing war kein Entlassungsgrund

Wien
25.11.2021 14:20

Die fristlose Entlassung von 14 Mitarbeiterinnen der Wiener Klinik Hietzing Anfang 2021 war zu Unrecht. Der Senat des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG) hat in seinem Urteil sowohl das Vorliegen eines Entlassungs- als auch eines Kündigungsgrundes verneint. Somit muss bis auf eine Klägerin, sie befindet sich mittlerweile in Pension, das Dienstverhältnis wieder fortgesetzt werden. Die Pensionistin kann Schadensansprüche geltend machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Stadt Wien hatte sich von den Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen getrennt, nachdem bekannt wurde, dass sie am 27. Februar 2021 bei der Pensionierungsfeier einer Kollegin gegen die Corona-Regeln verstoßen haben sollen. Sie haben daraufhin Klage auf Weiterbeschäftigung eingereicht.

Gemeinsames Essen ohne Alkohol
Die Rechtsvertreter der Klägerinnen standen auf dem Standpunkt, die entlassenen Frauen hätten das Recht gehabt, eine halbstündige Pause einzulegen, und sie hätten in dieser Zeit gegessen und antialkoholische Getränke konsumiert. Eine Kündigung sei nach so langen Dienstverhältnissen - die Betroffenen waren teilweise 20 Jahre und länger im Spital beschäftigt - überzogen.

Die Dienstgeberin Stadt Wien - vertreten durch die MA 2 (Personalangelegenheiten), die über Aufforderung des Gesundheitsverbundes aktiv wurde - reagierte nach Bekanntwerden der Feier. Die betroffenen Frauen wurden dabei vor die Wahl gestellt, einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses unter Verzicht der Abfertigungsansprüche zuzustimmen oder fristlos entlassen zu werden.

Zwei Frauen entschieden sich für die einvernehmliche Auflösung. Bei einer weiteren handelt es sich um eine Personalvertreterin. Alle anderen 14 Frauen wurden fristlos entlassen.

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Ich persönlich bin der Meinung, solche Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen sind allemal ein Kündigungsgrund.

Dieter Kieslinger, Anwalt der Klinik Hietzing

Ob die Stadt bzw. Gesundheitsverbund gegen das Urteil berufen wird, ist noch nicht entschieden. „Ich werde meinen Mandanten jedenfalls empfehlen, gegen das Urteil zu berufen“, sagte Anwalt Dieter Kieslinger auf Anfrage der APA. Er halte das Urteil arbeitsrechtlich für falsch. Das Problem: Es gibt noch keine Rechtsprechung, wie in Pandemiezeiten arbeitsrechtlich mit Verstößen gegen die Pandemiebestimmungen umzugehen ist. „Ich persönlich bin der Meinung, solche Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen sind allemal ein Kündigungsgrund“, so der Advokat.

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