Geimpft, genesen oder PCR-getestet: Diese Regelung gilt nun für die Gesundheitsberufe. Wer bei der Wiener Berufsrettung den Nachweis nicht erbringt, darf den Dienst nicht antreten.
In einem Schreiben wird den Inspektionskommandanten die Vorgangsweise erklärt: So ist die App „GreenCheck“ auf das Handy zu laden, um die Zertifikate auch scannen und überprüfen zu können. Kontrolliert wird vor Dienstantritt – der Kommandant vom Dienstführenden davor.
„Als Gesundheitsbetrieb sind wir unseren Patienten verpflichtet, von denen viele zu den Corona-Risikogruppen zählen“, erklärt Andreas Huber, Pressesprecher der Wiener Berufsrettung. Eine strenge Auslegung der Bestimmungen des Bundes sei daher notwendig.
Zertifikat mit QR-Code nötig
Ein Impfpass alleine reicht übrigens nicht, notwendig ist – wie bei der Genesung oder bei einem Test – auch hier ein Zertifikat mit QR-Code. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, für den ist der Arbeitstag gelaufen, bevor er noch richtig begonnen hat. Der Betreffende wird allerdings als „unentschuldigt ferngeblieben“ im Dienstprotokoll vermerkt – was keinesfalls angenehm ist und Folgen haben kann.
Für Gesundheitsbetriebe gelten eben strengere Maßstäbe als in anderen Bereichen. Im Interesse der Patienten setzten wir das konsequent um.
Andreas Huber, Pressesprecher Wiener Berufsrettung
Personalvertreter fordert Schnelltest als Ersatz
Doch manchem ist die Regelung bereits zu streng. Thomas Berl, AUF-Personalvertreter bei den Gemeindebediensteten, verweist darauf, dass „unentschuldigtes Fernbleiben“ ein Kündigungsgrund sein kann: „Was macht jemand, wenn das Ergebnis des PCR-Tests nicht innerhalb der versprochenen 24 Stunden da ist?“
Berl hält daher die Vorgangsweise für übertrieben: „In diesem Fall sollte der betreffende Mitarbeiter einen Antigen-Schnelltest machen dürfen.“ Fällt er negativ aus, stünde einem Dienstantritt ja nichts im Wege. Die Regelung selbst will der AUF-Vertreter nicht infrage stellen: „Einige Kollegen warten, bis der Totimpfstoff genehmigt ist, bis dahin ist das eine gute Lösung.“
Konsequenzen bei systematischem Verstoß gegen 2,5G-Regel
Laut Huber werde sicher niemand sofort gekündigt: „Wir schauen uns jeden Einzelfall an.“ Konsequenzen drohen bei systematischer Missachtung der 2,5G-Regel. PCR-Tests seien laut Bundesverordnung für Gesundheitsberufe 72 Stunden lang gültig. „Es gibt für Ungeimpfte genug Zeit, um sicher vorausplanen zu können“, so Huber.
Novelle lässt ausnahmsweise Antigentests zu
Die Verordnung lasse zudem keine Antigen-Schnelltests zu, so Huber am Montag - allerdings stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Abend aufgrund der Verzögerungen bei den PCR-Testungen klar, dass ausnahmsweise Antigentests gelten, sollte das PCR-Ergebnis länger auf sich warten lassen oder gar keine PCR-Testmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Von der Berufsrettung hieß es dazu am Dienstag zur „Krone“: „Sobald uns die angekündigte Novelle vorliegt, werden wir sie natürlich befolgen.“
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