Verordnungsentwurf

Unterstützung für 3G im Job, aber nicht für Maske

Österreich
08.10.2021 06:00

Laut Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministerium soll schon bald eine 3G-Nachweispflicht für Arbeitnehmer mit direktem Kundenkontakt kommen, teilweise soll auch Maskenpflicht gelten. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus.

Der erste Verordnungsentwurf umfasst eine 3G-Pflicht für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die Kontakt mit Kunden und Kollegen haben. Gelten soll die Regelung laut ORF bereits ab 15. Oktober. Bei direktem Kundenkontakt soll außerdem - mit Ausnahmen wie Gastronomie oder Sportstätten - Maskenpflicht herrschen, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Maßnahmen minimiert werde. Mitarbeiter ohne Nachweis sollen ohne Bezahlung heimgeschickt werden können, sogar Kündigungen wären möglich.

Das Gesundheitsministerium betont, die Details würden noch zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt: Erst dann würden Details bekannt gegeben.

WKÖ: „Mit 3G sollte keine Maskenpflicht bestehen“
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) betont gegenüber der „Krone“, man habe wie alle Sozialpartner seine Expertise abgegeben: Der nun vorliegende Regierungsentwurf berücksichtige, dass Arbeitgeber „nicht zu Kontrolleuren werden, sondern stichprobenartige Kontrollen genügen“. Wichtig sei, dass es Ausnahmen gebe, z.B. für Arbeiten im Außenbereich oder Fahrer im Verkehr ohne Kontakt. „Zudem sollte, wenn ohnehin 3G gilt, keine Maskenpflicht bestehen“, so die WKÖ.

Auch der Handelsverband zeigt sich grundsätzlich mit einer 3G-Regelung im Job einverstanden: Damit müssten aber auch „Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich verknüpft werden“ - vor allem im Lebensmittelbereich: Hier tragen die Mitarbeiter seit 18 Monaten durchgehend FFP2.

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