Der Kärntner Ex-Landtagsabgeordnete Martin Rutter ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Ihm war zuvor vorgeworfen worden, online gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Richter Oliver Kriz konnte das im Beweisverfahren nicht feststellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Ex-Politiker Martin Rutter war Verhetzung nach einer Corona-Demonstration in Wien vorgeworfen worden, bei der auf offener Bühne eine Regenbogenfahne zerrissen worden war. Danach hatte Rutter in einem Video gesagt, er werde nun kritisiert, weil man sich getraut habe, „sich gegen Pädophilie auszusprechen und ein Pädophilensymbol zu zerreißen“. Dabei beteuerte er, es sei nie um die „Homosexuellen-Fahne“ an sich gegangen, sondern um das Doppel-Herz, das darauf zu sehen gewesen war. Dieses habe Ähnlichkeiten mit einem Symbol gehabt, das „Kinderschänder“ verwenden würden.
Rutter trug Maske
Anders als im April, als sich Rutter bei einem Prozess in Wien geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, setzte er sich am Montag eine FFP2-Maske auf - nach kurzer Ermahnung durch einen Security-Mitarbeiter am Eingang zog er sie auch über die Nase. Im Verhandlungssaal zeigte er noch zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis vor.
„In keinster Art und Weise“ wollte er jemanden herabwürdigen, verteidigte sich Rutter am Montag vor Richter Kriz: „Weder Homosexuelle noch Politiker.“ „Wie waren die Aussagen sonst gemeint, wenn nicht verhetzerisch oder beleidigend?“, fragte Staatsanwältin Lisa Kuschinsky. Das betreffende Video würde eine „Berichtigung der Medienberichterstattung“ darstellen, erklärte Rutter.
Man muss unterscheiden zwischen dem, was berichtet wurde und dem, was wirklich stattgefunden hat.
Martin Rutter
Urteil vorerst nicht rechtskräftig
„Der Tatbestand der Verhetzung ist offenbar nicht der Einfachste“, meinte Kriz in seiner Urteilsbegründung. Er habe keine Feststellungen zum Nachteil Rutters treffen können, weshalb der Freispruch zu fällen gewesen sei. Rutters Äußerungen hätten sich gegen pädophile Straftäter gerichtet. Dass er Homosexuelle verunglimpfen wollte, „kann ich nach dem Gesamten, was ich gesehen habe, nicht feststellen“ - ebenso wenig wie eine Absicht, die Menschenwürde zu verletzen. Weil Staatsanwältin Kuschinsky sofort Berufung anmeldete, war das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.
Der Prozess am Montag war der zweite Rechtsgang, Rutter war im März am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Er meldete volle Berufung an, das Oberlandesgericht Graz hob den Schuldspruch auf, weshalb die Causa am Landesgericht Klagenfurt nun erneut verhandelt wurde.
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