Mobilfunkantennen gehören mittlerweile zum Landschaftsbild. Proteste um ihren Bau sind selten geworden. Herr und Frau T. wollen sich mit der Anlage, die seit Kurzem über ihren Köpfen steht, nicht einfach abfinden. Ihre Bedenken zu Statik und Einwände hinsichtlich des Lärms werden aber beiseite gewischt.
Schon mit der alten Mobilfunkantenne, die auf die Wohnzimmerdecke ihrer Gemeindewohnung montiert worden war, waren die beiden nicht glücklich. „Das Haus ist nach der Plattenbauweise gefertigt. Die Stärke der Deckenplatte misst gerade 15 Zentimeter, das hat mir der Dachspengler gesagt“, schilderte Herr T. der „Krone“. Man habe den Bewohnern erklärt, ihre Bedenken hinsichtlich der Strahlung seien unbegründet. „Was wir aber seither haben, sind starke Wind- und Dröhngeräusche!“
Im Juni 2021 wurde die alte Anlage durch eine neue ergänzt. Herrn und Frau T. stockte der Atem, als sie sahen, um wie viel größer die jetzige ist. „Die Arbeiter hatten keine Ahnung, wie dünn die Decke ist. Ohne meinen Hinweis hätten sie bei der Montage zu uns durchgebohrt, was auf einer anderen Stiege unserer Hausanlage passiert ist“, so Herr T. weiter. Seine Frau und er machen sich jedenfalls Sorgen um die Statik.
Gebäude-Tragfähigkeit sei geprüft und bestätigt
Diesen Bedenken haben sowohl Mobilfunkanbieter Drei als auch die Behörden widersprochen. Mittels Statikgutachten sei die Tragfähigkeit des Gebäudes bezüglich der Zusatzlast überprüft und bestätigt. Zudem habe die bisherige Anlage ein Gewicht von knapp tausend Kilogramm, der neue Systemtechnikschrank wiege gleich viel. Na ja, das kann man sich als Laie schwer vorstellen. Drei betont der Ombudsfrau gegenüber weiters, dass die Stahlunterkonstruktion bei Ersterrichtung für eine noch schwerere Anlage ausgeführt worden sei.
Lärm bei Wind laut Familie nun noch störender
In der Wohnung von Familie T. ist der Lärm bei Wind jetzt noch lauter und störend. „Die Gemeinde Wien, als Eigentümer der Gebäude, kassiert sicherlich eine Miete oder Pauschale für diese Anlagen. Es wäre angemessen, den Mietern der unmittelbar darunterliegenden Wohnung eine Mietreduktion zu gewähren“, findet Herr T. Eigentlich keine schlechte Idee. Übrigens braucht man für eine solche Anlage nicht einmal eine Baubewilligung, sofern sie nicht innerhalb einer Schutzzone liegt.
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