Keine UVP notwendig

Kritik an geplantem Bau von Amazon-Zentrum in Graz

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27.07.2021 07:16

Für das von Amazon geplante Logistikzentrum Graz-Süd wird wohl keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig werden. Aus dem Feststellungsbescheid der Behörde geht hervor, dass laut der Umweltanwältin der Bau „keinen Tatbestand des Anhanges 1 zum UVP-G erfüllt und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist“. Die Grazer KPÖ sprach von einem „Schlag ins Gesicht“, die Grünen von „Bodenversiegelung auf Kosten der Grazer Lebensqualität“. Berufungen sind möglich.

Der Online-Riese Amazon will im Süden von Graz beim Liebenauer Gürtel ein Verteilzentrum mit Platz für rund 250 Mitarbeiter und knapp 1000 Fahrer bauen. Die Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben beträgt etwa 5,7 Hektar, die Bruttogeschoßfläche 67.877 Quadratmeter. Geplant sind eine Lager- und eine Logistikhalle, zwei Parkflächen im Freien für die Pkw der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ladeflächen, eine viergeschoßige Parkgarage für 960 Lieferfahrzeuge, Verkehrserschließungsflächen und Infrastrukturanlagen.

Im Logistikzentrum sollen Pakete sortiert und ausgeliefert werden - 24 Stunden täglich, an sechs Tagen in der Woche. Es erfolgt keine Feiertags- und Sonntagsarbeit. Der Betrieb verteilt sich auf drei Regelschichten, heißt es im Bescheid, der am Montag auf der Website des Landes veröffentlicht wurde. Geprüft und berechnet wurde die jahresdurchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung als Durchschnittswert aller Tage eines Jahres. Demnach sei mit täglich 2537 Fahrzeugen zu rechnen.

„Anrainer werden viel an Lebensqualität verlieren“
„Es ist enttäuschend, dass Landesrätin Lackner (Ursula, SPÖ, Anm.) kein Interesse daran hat, die Bodenversiegelung im Großraum Graz zu stoppen“, sagte der Grünen-Klubomann Karl Dreisiebner. „Das zu befürchtende Verkehrsaufkommen mit bis zu 900 Transportern wird den jetzt schon überlasteten Straßen im Grazer Südosten weitere Probleme machen und die Anrainer werden insbesondere durch den Drei-Schichtbetrieb viel an Lebensqualität verlieren.“ Auch wenn die Umwidmung schon vor 30 Jahren stattgefunden habe, zeige das, „dass die Regierungen in Stadt und Land daraus nicht gelernt haben und die Steuerung von Stadtentwicklung komplett verloren haben“. Er hofft, dass im Berufungsverfahren noch eine Kehrtwende möglich wird.

Eine Beschwerde beziehungsweise ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung könnte Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) als Vertreter der Standortgemeinde Graz nach Ansicht von KPÖ-Stadträtin Elke Kahr geltend machen. „Bürgermeister Nagl soll alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen, um die betroffenen Anrainer zu unterstützen.“ Auch den Anrainern selbst stehe rechtlich die Möglichkeit einer Beschwerde zu. „Wir stehen weiterhin auf der Seite der betroffenen Bewohner. Sollten sie sich entscheiden eine Beschwerde einzureichen, werden wir sie in rechtlichen Fragen gerne unterstützen. Denn es ist nicht zu akzeptieren, dass die Interessen von Amazon über die Interessen der Anrainer gestellt werden“, so Kahr.

Bürgermeister will Beschwerde prüfen
Aus dem Büro des Bürgermeisters war ebenfalls Enttäuschung über die Entscheidung der Behörde zu hören. Man wolle nun prüfen, ob eine Beschwerde Sinn macht, oder ob man nicht besser mit den Projektentwicklern versucht ins Gespräch zu kommen, damit man es so verträglich wie möglich gestaltet. Ein entsprechender Termin sei für August vorgesehen, hieß es. Überraschend sei es für Nagl jedenfalls nicht, dass Amazon ein Verteilzentrum in Graz bauen will, denn die Bestellungen nehmen weiterhin zu.

Vizebürgermeister Mario Eustacchio (FPÖ) ist der Ansicht, dass das Land Steiermark seiner Verantwortung nicht nachkomme: „Ich setze mich dafür ein, dass die Stadt Graz diesen Bescheid rechtlich bekämpfen wird. Bisher wurde bei einem Projekt von diesem Ausmaß von allen Seiten davon ausgegangen, dass ein UVP-Verfahren durch das Land Steiermark durchgeführt wird. Dass dies nun nicht der Fall ist, ist äußerst irritierend und sollte von der Stadt Graz nicht hingenommen werden.“ SPÖ-Chef Michael Ehmann zeigte sich bestürzt. Für ihn ist die Entscheidung „in keiner Weise nachvollziehbar“.

Landesrätin ortet Ablenkungsmanöver
Die kritisierte Umweltlandesrätin Ursula Lackner zeigte sich indes erstaunt, dass einzelne Politikerinnen oder Politiker ein Eingreifen von ihr fordern: „Wer so etwas erwartet, befindet sich entweder im Wahlkampf, oder hat das Wesen der Demokratie nicht verstanden, zu deren Grundpfeilern die Rechtsstaatlichkeit gehört. Die Behörde hat ihre Entscheidung nach einem umfassenden Verfahren auf Basis des strengen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes getroffen.“

Der Grazer Gemeinderat habe mit der Widmung des Areals als Gewerbegebiet vor mehr als 20 Jahren dies „auch selbst zu verantworten“, so Lackner, die noch ergänzte: „Diese Verantwortung nun auf das Land abschieben zu wollen, ist ein Ablenkungsmanöver. Für die Abwicklung der weiteren notwendigen behördlichen Verfahren ist die Stadt Graz zuständig.“

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