Viele Neuerungen

Pensionsreform: Kritik an zu kurzer Begutachtung

Innenpolitik
10.05.2025 10:04

Bereits nach einer Woche endete am Freitag die Begutachtung der Pensionsreform. Geplant sind unter anderem höhere Zugangshürden zur Korridorpension. Kritik gibt es an der kurzen Frist – laut Verfassungsdienst sollten Begutachtungen in der Regel sechs Wochen dauern. Auch besteht Sorge um Betroffene, die bereits mit den alten Regeln geplant haben.

Geplante Änderungen ab 1. Jänner 2026:

  • Antrittsalter für Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre.
  • Erforderliche Versicherungsjahre steigen von 40 auf 42.
  • Erste Pensionsanpassung soll unabhängig vom Antrittsmonat nur noch 50 Prozent betragen. 

Einsparziel: Ab 2029 sollen durch die Änderungen jährlich eine Milliarde Euro eingespart werden.

Ab 1. Jänner 2026 werden das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die notwendigen Versicherungsjahre von 40 auf 42 angehoben. (Bild: Brian Jackson - stock.adobe.com)
Ab 1. Jänner 2026 werden das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die notwendigen Versicherungsjahre von 40 auf 42 angehoben.

Kritikpunkte:

  • Eingriff in Vertrauensschutz (Verfassungsdienst, GÖD, AK, Burgenland).
  • Sorge um Personen, die bereits mit bestehenden Regeln geplant haben.
  • Risiko von Arbeitslosigkeit ohne begleitende Maßnahmen, jedoch müssten „alle Bevölkerungsgruppen einen Beitrag zum notwendigen Einsparungspotenzial leisten müssen“, so die Arbeiterkammer.
  • Kritik an Stichtag 1. April 2025 – nicht nachvollziehbar (ÖGB, Verfassungsdienst).
  • Eine Ausnahme bei betrieblicher Altersteilzeit fehlt (ÖGB).

Betroffene könnten dann gezwungen sein, sich für einige Monate beim AMS zu melden und dort eine Geldleistung – „zulasten des Budgets“ – in Anspruch zu nehmen.

Für jene Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1. April wirksam wurden, soll es zu keiner Erhöhung des Antrittsalters für die Korridorpension kommen.

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