Bereits nach einer Woche endete am Freitag die Begutachtung der Pensionsreform. Geplant sind unter anderem höhere Zugangshürden zur Korridorpension. Kritik gibt es an der kurzen Frist – laut Verfassungsdienst sollten Begutachtungen in der Regel sechs Wochen dauern. Auch besteht Sorge um Betroffene, die bereits mit den alten Regeln geplant haben.
Geplante Änderungen ab 1. Jänner 2026:
Einsparziel: Ab 2029 sollen durch die Änderungen jährlich eine Milliarde Euro eingespart werden.
Kritikpunkte:
Betroffene könnten dann gezwungen sein, sich für einige Monate beim AMS zu melden und dort eine Geldleistung – „zulasten des Budgets“ – in Anspruch zu nehmen.
Für jene Altersteilzeitvereinbarungen, die vor dem 1. April wirksam wurden, soll es zu keiner Erhöhung des Antrittsalters für die Korridorpension kommen.
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