Sachbeschädigung

Karlau-Ausbrecher wegen Loch in Mauer verurteilt

Steiermark
21.07.2021 17:27

Ein Loch in die Gefängnismauer bohren und sich dann abseilen - was man sonst nur aus Filmen kennt, passierte in der Grazer Justizanstalt Karlau gleich zweimal. Ein 27-jähriger Tschetschene war beide Male dabei. Am Mittwoch stand er mit einem Landsmann und einem Österreicher vor Gericht. Er wollte nichts sagen, ebenso wenig der zweite Angeklagte. Der Dritte erwies sich hingegen als redselig - schuldig gesprochen wurde das gesamte Trio wegen Sachbeschädigung.

„Ich möchte keine Aussage machen“, stellte der 27-Jährige gleich zu Beginn klar. Sein ehemaliger Zellengenosse, ein 21-jähriger Österreicher, meinte: „Nicht schuldig und ich verweigere die Aussage“. Das irritierte Richterin Gudrun Schmitt etwas: „Aber Sie haben ja schon alles zugegeben“, warf sie ein. Der dritte Beschuldigte (26) war hingegen äußerst kooperativ. Befragt nach seinen Personalien, sagte er: „Hochsicherheitsverwahrung, keine Arbeit, keine Schulden, ein Kind“. - „Sehen Sie, so geht das“, meinte die Richterin zu den anderen beiden gewandt.

„Idee ist spontan gekommen“
„Die Idee ist spontan gekommen“, behauptete der 26-Jährige. Alle seien schon psychisch ganz fertig gewesen, weil sie coronabedingt so lange keinen Besuch bekommen durften. Er habe zu den anderen gesagt, wenn er wegen eines Fluchtversuchs geschnappt werde, würden sowieso alle drei in der Zelle dafür büßen - „also können sie mir gleich helfen“. Die beiden anderen sollen dann durchs Guckloch beobachtet haben, ob jemand kommt, und der Tschetschene bohrte das Loch in die Mauer.

Drei Tage gegraben
„Ich habe um 15 Uhr begonnen und bis 5 Uhr früh gegraben“, erzählte er. Als Werkzeug dient das Metallteil einer Sessellehne. Nach drei Tagen hatte er es geschafft und sagte zu den anderen: „Probiert es zumindest, keiner wird uns umbringen“. Letztlich türmten dann alle drei, kamen aber nicht weit.

„Warum haben Sie angegeben, sie hätte das Loch gegraben?“, fragte die Richterin die beiden anderen. Sie wollten den Zellengenossen schützen, weil er die längste Strafe bekommen habe, erklärten sie mehrfach. „Er ist wie ein Bruder für mich“, betonte der 21-Jährige und der 27-Jährige fügte hinzu: „Wir wollen uns entschuldigen“. „Ich habe ein Recht auf Flucht, aber nicht auf Sachbeschädigung“, so die Meinung des Lochbohrers.

Schuldig der schweren Sachbeschädigung
Alle drei wurden für schuldig der schweren Sachbeschädigung befunden. Der 27-Jährige wurde bereits in Innsbruck wegen des ersten Ausbruchsversuchs und einiger anderer Delikte zu drei Jahren verurteilt und bekam keine Zusatzstrafe. Der 21-Jährige fasste zwölf Monate, der 26-Jährige 22 Monate aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mittlerweile wurden die drei „Brüder“ auf die Haftanstalten Innsbruck, Suben und Stein aufgeteilt.

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