256 Chips ums Bein

„Intel inside“: Zoll fasst Prozessor-Schmuggler

Elektronik
15.07.2021 14:44

Dem Zoll von Hongkong sind in den vergangenen Wochen gleich mehrfach CPU-Schmuggler ins Netz gegangen. In einem Fall, wie die Behörde jetzt berichtete, war ein Mann beim Versuch erwischt worden, Intel-Prozessoren von Macau in die chinesische Sonderverwaltungszone zu schmuggeln. Er hatte insgesamt 256 CPUs des US-Herstellers an seinem Körper versteckt.

Wie die Website hkepc.com unter Berufung auf den Zoll berichtete, hatte der Mann die Core-i7- und Core-i9-Prozessoren im Wert von umgerechnet rund 105.000 Euro mit Frischhaltefolie um seine Unterschenkel und den Oberkörper gewickelt. Als die Zollbeamten der Hongkong-Zhuhai-Macao-Brücke bei einer Kontrolle Mitte Juni einen grenzüberschreitenden Personenkraftwagen aus Guangdong und Macao inspizierten, hätten sie festgestellt, dass der Fahrer „sich ungewöhnlich verhielt und nervös wirkte“, hieß es.

Rund zwei Wochen später wurden die Zöllner abermals fündig: Bei der Kontrolle eines Lastwagens entdeckten sie dem Bericht nach zwischen Fahrer- und Beifahrersitz 52 brandneue Intel-CPUs.

Prozessoren, RAM und Smartphones beschlagnahmt
In der Vorwoche dann der nächste Schlag: Am Kontrollpunkt Lok Ma Chau beschlagnahmte der Hongkonger Zoll, verpackt in zehn Kartons eines Container-Lkw, neben rund 70 Kosmetikartikeln mehr als 2200 Prozessoren nicht näher genannten Typs, mehr als 1000 Speicherriegel sowie etwa 630 Smartphones im geschätzten Marktwert von umgerechnet rund 3,4 Millionen Euro. Der 57-jährige Fahrer sei festgenommen worden.

Grafikkarten-Schmuggler flohen im Speedboat
Bereits Anfang April hatte die Behörde nach einer filmreifen Verfolgungsjagd mit Schnellbooten rund dreihundert Grafikkarten des US-Herstellers Nvidia im geschätzten Wert von umgerechnet mehr als 216.000 Euro beschlagnahmt, die für das sogenannte Schürfen von Digitalwährungen geschmuggelt worden waren.

Schweres Vergehen
Der Zoll wies in einer Mitteilung darauf hin, dass Schmuggel ein schweres Vergehen sei. Gemäß der Import- und Exportverordnung werde jede Person, die der Ein- oder Ausfuhr nicht angemeldeter Fracht für schuldig befunden werde, mit einer Höchststrafe von umgerechnet rund 1,7 Millionen Euro und einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren belegt.

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