„Nachschärfen“

Karner möchte Messenger-Überwachung ausweiten

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27.06.2025 07:38

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wäre dafür, dass man die Messenger-Überwachung auch im Bereich des Strafrechts anwendet. Die Verantwortung dafür liege im Justizministerium, er hielte es aber für „sinnvoll“, das umzusetzen. Von den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS kam eine umgehende Absage für entsprechende Überlegungen.

Zuletzt hatte die Vorsitzende der Staatsanwälte-Vereinigung Elena Haslinger dafür geworben, der Staatsanwaltschaft die gleichen Möglichkeiten wie dem Staatsschutz zu geben. Am Donnerstag hatte dann der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer entsprechende Befugnisse für die Kriminalpolizei gefordert. Es reiche nicht aus, „dass wir jetzt endlich beim Terrorismus ein Auge aufgemacht haben“.

Karner sieht das offenbar ähnlich: „Ich finde es gut, auch in dem Bereich nachzuschärfen“, sagte er am Donnerstagabend in der Puls24-Sendung „Beide Seiten live“. Dies müsste jedoch von der Justiz über eine Änderung der Strafprozessordnung geregelt werden.

Stoppschild der NEOS
Koalitionär scheint so ein Vorhaben schwierig durchzubringen, lehnen es doch beide Partner der ÖVP ab. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty meinte in einer Aussendung: „Eine Ausdehnung der Gefährder-Überwachung auf andere Delikte wird es mit uns in der gesamten Regierungsperiode nicht geben.“ Seine Partei stelle dem Innenminister hier ein klares Stoppschild auf.

SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner verwies in einer Aussendung darauf, dass man sich im Koalitionspakt auf eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung verständigt habe. Nun liege eine zielgerichtete Regierungsvorlage vor: „Eine Ausweitung der Gefährderüberwachung auf weitere Delikte ist in der Regierung kein Thema.“

Die Grünen sehen sich in ihrem Nein zur Messenger-Überwachung auch den Staatsschutz betreffend bestätigt: „Der Beschluss des Bundestrojaners ist ein Dammbruch“, erklärte Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba. Karner habe heute die Maske fallen lassen und fordere schon eine Ausweitung, bevor das Gesetz noch beschlossen sei.

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