"Der Senat hat sich die Entscheidungsfindung sehr genau überlegt. Eine Verurteilung kann nur erfolgen, wenn der Senat mit Sicherheit feststellen kann, dass alle subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale des angeklagten Amtsmissbrauchs vorliegen. Im vorliegenden Fall haben wir dermaßen massive Zweifel, dass wir nicht mit Sicherheit feststellen können, dass der angeklagte Amtsmissbrauch begangen worden ist", stellte Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik nach einem ausführlichen, zweitägigen Beweisverfahren fest.
Zweifel an Vorwürfen wegen zunehmender Verschärfung
Das Gericht zog vor allem die Glaubwürdigkeit des gebürtigen Nigerianers in Zweifel, der im Verlauf des Verfahrens seine Angaben zusehends verschärft hatte. Ursprünglich hatte er angegeben, er habe sich ausziehen müssen, weil man ihn auf Drogen durchsuchen wollte. Im Zeugenstand behauptete er nun sinngemäß, ihm wären die Kleider regelrecht vom Leib gerissen worden. Ein Beamter habe ihm darüber hinaus mehrfach mit dem Finger den Anus penetriert und seinen Penis betastet, erzählte der 36-Jährige am Mittwoch erstmals.
"Das kann so nicht gewesen sein. Es ist nicht plausibel, weshalb der Zeuge dies in seinen vorangegangen Befragungen vergessen haben sollte. Das ist völlig unglaubwürdig", erklärte die Senatsvorsitzende.
Bei Durchsuchung im Wachzimmer Drogen entdeckt
Der Nigerianer war am 8. Jänner 2010 gemeinsam mit einem Landsmann in der Straßenbahn rassistisch beschimpft und mit einem Messer bedroht worden. Andere Fahrgäste verständigten per Mobiltelefon die Polizei, die am Urban-Loritz-Platz einschritt und den Sachverhalt zu klären versuchte. Die beiden Schwarzafrikaner wurden in ein nahe gelegenes Wachzimmer gebracht, wo sie als Zeugen befragt wurden.
Dort nahm ein Abteilungsinspektor Marihuanageruch wahr. Außerdem erkannte er im 36-jährigen Afrikaner jenen Mann wieder, der in einem einschlägig bekannten Szene-Lokal als DJ tätig war. Auch dessen auffällig nervöser Begleiter war ihm von diesem Lokal her bekannt. Folglich untersuchte der Polizist zunächst die Oberbekleidung des Begleiters und stellte in dessen Hosentasche ein Päckchen mit sechs Gramm Cannabis sicher.
"Ich hab nix' gefunden, für mich war das damit erledigt"
Für die Polizisten lag der Verdacht nahe, dass auch der 36-Jährige Suchtgift eingesteckt haben könnte. "Ich wollte auch bei ihm eine oberflächliche Personendurchsuchung machen. Ein ganz normaler Vorgang", gab der Abteilungsinspektor beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag zu Protokoll. Der Mann habe auch gleich seine Winterjacke und die Schuhe abgestreift, er habe umgehend die Kleidungsstücke kontrolliert: "Ich hab nix' gefunden, für mich war das damit erledigt." Der Nigerianer habe noch ein T-Shirt und die Unterhose angehabt: "Vor mir und in meinem Beisein hat er sich sicher nicht nackert ausgezogen. Es hat auch keiner von uns verlangt, es hat ja keinen Grund dafür gegeben."
Führerschein "kein Ausweis für Schwarze"
Der gebürtige Nigerianer behauptete demgegenüber, er wäre von der Polizei von Anfang an "wie ein Verbrecher" behandelt worden. Der Beamte, der ihn aufs Wachzimmer brachte, habe seinen österreichischen Führerschein nicht als Legitimationsnachweis gelten lassen, sondern befunden, dies wäre "kein Ausweis für Schwarze, weil Österreich keine Grenze mit Afrika hat". Er sei danach regelrecht abgeführt und gewaltsam aufs Kommissariat gebracht worden. Diese Szene konnten zwei unbeteiligte Zeugen, die das Gericht am Mittwoch befragte, allerdings nicht bestätigen.
"T-Shirt provokant auf den Tisch geworfen"
Auf der Wachstube habe man eine nach dem Sicherheitspolizeigesetz zulässige Durchsuchung durchführen wollen, lautete die Verantwortung des Zweitangeklagten. Diese habe "zur Gefahrenabwehr" gedient, "der Herr war darüber natürlich nicht sehr erfreut". Dessen ungeachtet habe sich der Mann auszuziehen begonnen: "Ich persönlich hatte den Eindruck, dass es nicht seine erste Personenkontrolle gewesen ist. Er hat sein T-Shirt provokant auf den Tisch geworfen. Es hat ihn niemand aufgefordert, dass er sich komplett nackt auszieht." Trotzdem habe der Mann sogar noch für einen Augenblick seine Unterhose hinuntergeschoben.
Auch diese Aussage war völlig neu, der Beamte hatte unmittelbar nach dem Vorfall erklärt, der Nigerianer wäre zum Ablegen der Kleidung aufgefordert worden. Für diesen Widerspruch zeigte die vorsitzende Richterin Verständnis: Diese Befragung habe nicht nach den Richtlinien der StPO, sondern "in einem Kammerl im Personalbüro der Polizei" stattgefunden. Dem Beamten sei keine Zeit gegeben worden, sich auf seine Aussage vorzubereiten. Er habe weiters keine Rechtsbelehrung erhalten. "Da kann es vorkommen, dass man sich im Nachhinein erinnert, dass das, was man unter diesen Umständen ausgesagt hat, vielleicht anders war."









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