Schimanek verurteilt

Wiederbetätigung durch Ex-Rosenkranz-Büroleiter

Gericht
11.03.2026 13:29

Der frühere Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), René Schimanek, muss sich am Mittwoch in Krems vor Geschworenen verantworten. Es geht um einen Satz und ein Symbol auf der Parte seines Vaters, die er gestaltet hat. „Wiederbetätigung“, sagt die Staatsanwältin. „Ein Lebensbaum“, der Angeklagte. Die Abstimmung endete 5:3. Schuldig!

Großer Rummel am Mittwoch im Landesgericht Krems (NÖ). René Schimanek, der ehemalige Büroleiter von FPÖ-Politiker Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, sitzt wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor den Geschworenen.

NS-Devotionalien im Forsthaus
Es geht um die Veröffentlichung der Todesanzeige seines Vaters, Hans-Jörg Schimanek sen., im Dezember 2025. Auf der Parte stand das Zitat „und ewig lebt der Toten Tatenruhm“, dazu war groß eine „Irminsul“ als Hintergrund abgebildet – laut Staatsanwältin ist die Rune aus dem Mittelalter auch das Symbol der SS-Forschungseinrichtung „Deutsches Ahnenerbe“.

Die Staatsanwältin führt zu Prozessbeginn aus, dass in Schimaneks Forsthaus in Langenlois (NÖ), das die Familie seit vielen Jahren nützt, zahlreiche NS-Devotionalien gefunden worden seien. Das Verfahren diesbezüglich wurde eingestellt, weil nicht festgestellt werden konnte, ob diese tatsächlich dem Angeklagten gehören. 

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Auch in Krems ist die Sippenhaftung abgeschafft worden.

Anwalt Werner Tomanek

Er hätte das Wissen über nationalsozialistische Zeichen und Symbole, ist die Anklägerin überzeugt. „Er hat sich mit der NS-Zeit beschäftigt, ist in diesem Bereich sehr wohl versiert“, zitiert sie eine E-Mail aus 2010, die ebenfalls von rechtsextremer Gesinnung zeuge. Auch geht sie auf Schimaneks Familie ein: „Der Bruder ist ein verurteilter Neonazi, die Neffen sind in Deutschland als Mitgründer der rechtsextremen Gruppierung ‘Sächsische Separatisten´ angeklagt.“ Weil die Todesanzeige auf Wunsch des Angeklagten auf der Homepage der Gemeinde Langenlois veröffentlicht wurde, sei der Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. „Es sind schon außerordentlich viele Zufälle, die hier zusammenkommen. Und hier ‘zufällig‘ den Weg auf die Parte gefunden haben“, so die Anklägerin. 

Die Devotionalien aus dem Forsthaus, das auch Thema im Prozess rund um die „Sächsischen ...
Die Devotionalien aus dem Forsthaus, das auch Thema im Prozess rund um die „Sächsischen Separatisten“ in Deutschland ist.(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Anklage ist laut Verteidiger „ein Blödsinn“
„Ich bin seit Jahrzehnten Strafverteidiger. Wenn mir jemand gesagt hätte, dass ich mal wegen so einem Blödsinn vorm Schwurgericht stehen würde, ich hätte es nicht für möglich gehalten“, sagt Schimaneks Verteidiger Werner Tomanek in seinem Plädoyer. Nachsatz: „Auch in Krems ist die Sippenhaftung abgeschafft worden.“ Zur inkriminierten Parte: „Mein Mandant hat sie im Sinne seines Vaters und im Auftrag seines Vaters so angefertigt. Hätte er sich auch nur irgendwie dabei gedacht, dass das etwas Verbotenes sein könnte, hätte er sie niemals so gestaltet.“ Auch habe er recherchiert und der „Irminsul“ scheine nirgendwo als verbotenes Symbol auf. 

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Es sind schon außerordentlich viele Zufälle, die hier zusammenkommen. Und hier ‘zufällig‘ den Weg auf die Parte gefunden haben.

Die Staatsanwältin im LG Krems

Recherche in Büchern
Schimanek, der in Langenlois FPÖ-Stadtrat ist, rechtfertigt sich vor der Richterin so: „Das war ein Lebensbaumsymbol für meinen Vater.“ – „Hatte es Bezug auf die NS-Zeit für ihn?“, fragt Frau Rat. Antwort: „In keinster Weise. Sie können mir glauben, aufgrund meiner Funktionen für die Freiheitliche Partei, dass ich mir außergewöhnlich viele Gedanken gemacht habe.“ Im Netz habe er nicht gegoogelt, sich aber in Büchern aus der Bibliothek seines Vaters informiert. Den Satz habe er aus folgendem Grund gewählt: „Es ist ein würdiger Spruch, der die Leistungen meines Vaters würdig darstellt“, argumentiert er. Auch hier sehe er definitiv keinen nationalsozialistischen Zusammenhang.

Politiker akzeptiert Verurteilung
Drei Zeugen wurden befragt, die Geschworenen stellten den ganzen Prozess über keine Fragen. Dafür beraten sie umso länger. Nach 13 Uhr dann der Wahrspruch. René Schimanek ist schuldig, die Geschworenen stimmten 5:3 ab. Die Richterin spricht das Urteil aus: zwölf Monate bedingt für den unbescholtenen 56-Jährigen, mit einer Probezeit von drei Jahren. Der Politiker nimmt an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.

Im Büro des Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz – dem eheamligen Arbeitsplatz von Schimanek – hält man sich bedeckt. Gegenüber der Krone heißt es: „In einem Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte auf Grundlage der Gesetze – und diese Unabhängigkeit respektiert der Nationalratspräsident. Gerade aus Gründen der Überparteilichkeit hält er es daher für nicht angebracht, gerichtliche Entscheidungen politisch zu kommentieren.“ Auch die FPÖ Niederösterreich meldet sich zu Wort: „René Schimanek wird seine Funktion als Stadtrat in Langenlois sowie alle weiteren Funktionen zurücklegen und aus der Partei austreten.“

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