„Erholung für Natur“

Influencer-Hotspot wird für fünf Jahre gesperrt

Web
01.07.2021 10:24

Der sogenannte Infinity-Pool oberhalb des bayrischen Königssees hat sich in den vergangenen Jahren zum weltweit bekannten Besuchermagneten - allen voran für Instagrammer und Influencer - gewandelt. Weil diese Entwicklung jedoch immer stärker die Tier- und Pflanzenwelt im Nationalpark Berchtesgaden bedroht, greift das zuständige Landratsamt nun ein und sperrt den Bereich um den Gumpen am Königsbach für die nächsten fünf Jahre. Man wolle damit der Natur Zeit geben, sich wieder zu erholen, so die Behörde in einer Mitteilung. Die Verordnung ist seit Mittwoch in Kraft.

Über die sozialen Medien wurde der ehemals versteckte Ort weltweit bekannt. Tausende Fototouristen besuchen nach Angaben des Nationalparks die Gumpen am Wasserfall jährlich und lichten sich darin ab - insbesondere der sogenannte Natural Infinity Pool im oberen Teil sei beliebt.

Appelle an Vernunft wirkungslos
Die Folge: Müll, Lärm, illegale Lagerfeuer und immer wieder Rettungsaktionen für in Not geratene Besucher. In den vergangenen Sommern habe sich durch die Gäste ein weitverzweigtes Netz aus Trampelpfaden mit einer Länge von mindestens drei Kilometern neu gebildet, heißt es. Dadurch seien der Boden sowie die Tier- und Pflanzenwelt stark gefährdet worden.

Damit ist zumindest für die nächsten fünf Jahre Schluss. Die neue Verordnung soll zur Erholung der Vegetation beitragen und Bodenwunden schließen. Eine weitere Sperrung sei nicht ausgeschlossen. Appelle an die Vernunft der Besucher und für einen freiwilligen Verzicht, diesen Bereich zu betreten, hätten in der Vergangenheit keine Wirkung gezeigt.

Mindestens dreistellige Strafe bei erstmaligem Verstoß
Mit dem seit Mittwoch in Kraft befindlichen Verbot ist es möglich, Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die Kontrollen vor Ort nehmen die Ranger des Nationalparks vor, die Verstöße beim Landratsamt zur Anzeige bringen. Dort erfolge die weitere Bearbeitung des Bußgeldverfahrens, hieß es. Für ein erstmaliges Betreten des gesperrten Bereichs muss demnach grundsätzlich mit einer Strafe „mindestens im dreistelligen Bereich“ gerechnet werden.

Je nach Verstößen könnten die Strafen aber auch deutlich höher ausfallen und bis zu 25.000 Euro betragen.

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